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Konzernabschluss nach IFRS - Aufwands- und Ertragskonsolidierung

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Konzernabschluss nach IFRS

Aufwands- und Ertragskonsolidierung

Ebenfalls sind nach IFRS 10.21 i. V. m. IFRS 10 Anhang B 86 c Satz 1 Aufwendungen und Erträge aus Geschäften zwischen Konzernunternehmen sowie konzerninterne Dividenden infolge des Einheitsgrundsatzes vollständig zu eliminieren.

In der Konzern-GuV-Rechnung bzw. Konzern-Gesamtergebnisrechnung sind Aufwendungen und Erträge so zu erfassen, wie dies aus Sicht der fiktiven wirtschaftlichen Einheit (Konzern) sachgerecht wäre.

Gegenstand der Aufwands- und Ertragskonsolidierung sind insbesondere:

  • die Konsolidierung der Umsatzerlöse gegenüber Konzernunternehmen (Innenumsatzerlöse),
  • die Konsolidierung sonstiger betrieblicher Erträge und sonstiger betrieblicher Aufwendungen gegenüber verbundenen Unternehmen (z. B. Vermietung zwischen Konzernunternehmen oder Erbringung von Dienstleistungen innerhalb des Konzerns),
  • die Konsolidierung von Erträgen aus Beteiligungen (z. B. Konsolidierung von Dividenden oder Ergebnisabführungen bei Vorhandensein eines Gewinnabführungsvertrags),
  • die Konsolidierung von Zinsaufwendungen und -erträgen zwischen Konzernunternehmen.