In die konsolidierte GuV (= Konzern-GuV) sind die Positionen der Einzel-GuVs
- nach dem Recht der Mutter und 
- vollständig 
aufzunehmen.
Im Rahmen der Aufwands- und Ertragskonsolidierung sind
- Innenumsatzerlöse, 
- andere Erträge und Aufwendungen sowie 
- Erträge und Aufwendungen des Finanzergebnisses 
zu bereinigen.
Dies kann nach dem
- Gesamtkostenverfahren oder dem 
- Umsatzkostenverfahren 
erfolgen.
Beispiel
Auf Konzernebene hingegen ist beides nicht angefallen, denn nach der Einheitstheorie (= Betriebsstättenfiktion) kann nicht der eine Teil der Unternehmung „zulasten“ eines anderen Teils einen Gewinn erzielen.
Merke
Es besteht bei der Erstellung der Konzernbilanzen die Methoden der Voll- und der Teilkonsolidierung. Konzern-GuVs hingegen werden stets im Sinne der Vollkonsolidierung erstellt.
Eine Konzern-GuV kann auch Erträge und Aufwendungen aus konzerninternen Geschäften mit nicht konsolidierten Konzernunternehmen beinhalten.
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