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Konzernabschluss nach IFRS - Grundsatz der Aufwands- und Ertragskonsolidierung

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Konzernabschluss nach IFRS

Grundsatz der Aufwands- und Ertragskonsolidierung

In die konsolidierte GuV (= Konzern-GuV) sind die Positionen der Einzel-GuVs

  • nach dem Recht der Mutter und

  • vollständig

aufzunehmen.

Im Rahmen der Aufwands- und Ertragskonsolidierung sind

  • Innenumsatzerlöse,

  • andere Erträge und Aufwendungen sowie

  • Erträge und Aufwendungen des Finanzergebnisses

zu bereinigen.

Dies kann nach dem

  • Gesamtkostenverfahren oder dem

  • Umsatzkostenverfahren

erfolgen.

Beispiel

Hier klicken zum AusklappenDie Mutter-AG tätigt eine Dienstleistung gegenüber ihrer Tochter T. Im Einzelabschluss bucht die Mutter folgerichtig einen Ertrag, die Tochter eine Aufwendung.

Auf Konzernebene hingegen ist beides nicht angefallen, denn nach der Einheitstheorie (= Betriebsstättenfiktion) kann nicht der eine Teil der Unternehmung „zulasten“ eines anderen Teils einen Gewinn erzielen.

Merke

Hier klicken zum Ausklappen

Es besteht bei der Erstellung der Konzernbilanzen die Methoden der Voll- und der Teilkonsolidierung. Konzern-GuVs hingegen werden stets im Sinne der Vollkonsolidierung erstellt.

Eine Konzern-GuV kann auch Erträge und Aufwendungen aus konzerninternen Geschäften mit nicht konsolidierten Konzernunternehmen beinhalten.