In die konsolidierte GuV (= Konzern-GuV) sind die Positionen der Einzel-GuVs
nach dem Recht der Mutter und
vollständig
aufzunehmen.
Im Rahmen der Aufwands- und Ertragskonsolidierung sind
Innenumsatzerlöse,
andere Erträge und Aufwendungen sowie
Erträge und Aufwendungen des Finanzergebnisses
zu bereinigen.
Dies kann nach dem
Gesamtkostenverfahren oder dem
Umsatzkostenverfahren
erfolgen.
Beispiel
Auf Konzernebene hingegen ist beides nicht angefallen, denn nach der Einheitstheorie (= Betriebsstättenfiktion) kann nicht der eine Teil der Unternehmung „zulasten“ eines anderen Teils einen Gewinn erzielen.
Merke
Es besteht bei der Erstellung der Konzernbilanzen die Methoden der Voll- und der Teilkonsolidierung. Konzern-GuVs hingegen werden stets im Sinne der Vollkonsolidierung erstellt.
Eine Konzern-GuV kann auch Erträge und Aufwendungen aus konzerninternen Geschäften mit nicht konsolidierten Konzernunternehmen beinhalten.
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