Wenn der Beteiligungsbuchwert kleiner ist als das anteilige Eigenkapital, so ist der Aktivposten größer als der Passivposten, man spricht deswegen von einem passivischen Konsolidierungsausgleichsposten.
Beispiel
Der Konsolidierungsausgleichsposten beträgt 400 – 1.000 = - 600 € < 0, er ist also passivisch.
Für einen passivischen Konsolidierungsausgleichsposten lassen sich wiederum unterschiedliche Gründe erkennen:
es liegen bei der Tochter stille Lasten vor,
die Zukunftschancen der Tochterunternehmung werden als negativ angesehen,
die Beteiligung wurde zu günstig, also unterhalb ihres tatsächlichen Werts, erworben.
Man sieht, dass diese Gründe das genaue Gegenteil der Gründe für einen aktivischen KAP bilden.
Folgende Ursachen eines negativen Firmenwerts sind denkbar:
Lucky-Buy
Eigenkapital
der Käufer des Unternehmens nutzt ökonomische Probleme des Verkäufers und setzt Preisminderung durch
zukünftige Belastung
Fremdkapital
der Käufer kennt zukünftige Belastungen, welche bilanziell noch nicht erfasst sind.
Wiederholen wir also die entscheidenden Dinge.
Wir unterscheiden den
positiven Geschäftswert (= Goodwill)
es wird mehr als der Zeitwert des Eigenkapitals bezahlt
negativen Geschäftswert (= Badwill).
die Mutter zahlt weniger als den Zeitwert des Eigenkapitals.
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