Wir unterscheiden
Im Zeitpunkt der Erstkonsolidierung werden die Bilanzen von Mutter- und Tochterunternehmen zusammengefasst (summiert). Vorher wurden bei der Tochter – wegen der Neubewertungsmethode – die stillen Reserven und die stillen Lasten aufgelöst. Da der Kaufpreis der Tochter für die Mutter meistens höher ist als das erworbene Vermögen, entsteht ein Firmenwert (= Goodwill). Bei der Folgekonsolidierung werden dann die stillen Reserven und der Firmenwert über die Laufzeit verteilt, d.h. abgeschrieben. Wir besprechen die Erst- und die Folgekonsolidierung, und zwar sowohl für den Fall, dass die Mutter zu 100 % die Tochter besitzt, als auch für jenen Fall, dass Minderheitsgesellschafter existieren, anhand von
Beispiel
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