Ziel der Vorbereitungsmaßnahmen zur Erstellung des Konzernabschlusses ist die Aufstellung der Summenbilanz bzw. der Summen-Gesamtergebnisrechnung (bzw. Summen-„GuV und sonstiges Gesamtergebnis“). Diese ermitteln sich als die Addition der Bilanzwerte bzw. der Gesamtergebnisrechnungswerte der in den Konsolidierungskreis einzubeziehenden Konzernunternehmen.
Notwendige Maßnahmen zur Vorbereitung der Konsolidierung
Die Summenbilanz und die Summen-Gesamtergebnisrechnung bildengleichzeitig den Ausgangspunkt für die darauf aufzusetzenden Konsolidierungsmaßnahmen.
Verschiedene Maßnahmen sind nötig, bevor die Konsolidierung startet:
- Vereinheitlichung der Stichtage
- Vereinheitlichung von Ansatz, Ausweis und Bewertung
- Währungsumrechnung
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