Auf einer zweiten Stufe ist dann noch das Vorliegen zweier grundlegender Kriterien zu überprüfen, nämlich
- Wahrscheinlichkeit und
- verlässliche Bewertung
Wahrscheinlichkeit
Der zukünftige wirtschaftliche Nutzen muss mit einer Wahrscheinlichkeit (= Probability) von mindestens 50 % zufließen. Es müssen also mehr Gründe „für“ als „gegen“ den Zufluss sprechen.
Beispiel
a) 300.000 € mit Wahrscheinlichkeit von 70 %, -400.000€ mit Wahrscheinlichkeit von 30 %,
b) 300.000 € mit Wahrscheinlichkeit von 20 %, -100.000€ mit Wahrscheinlichkeit von 80 %,
c) 400.000 € mit Wahrscheinlichkeit von 60 %, -200.000€ mit Wahrscheinlichkeit von 40 %.Die Aktivierungspflicht kommt nur in den Fällen a) und c) infrage, nicht hingegen bei b). Der Zahlungsmittelzufluss erfolgt in a) und c) mit mehr als 50%-iger Wahrscheinlichkeit, das Kriterium der Probability ist somit erfüllt.
Verlässliche Bewertung
Die Aufwendungen, welche für ein Asset angefallen sind, müssen sich verlässlich bestimmen lassen und müssen direkt zuordenbar sein (= reliable measurement). Analoges gilt für die Schulden.
Beispiel
Das Seminar ist nicht aktivierungsfähig, denn die verlässliche Bewertung ist nicht möglich. Zwar wird für die Zukunft ein wirtschaftlicher Nutzen generiert, welcher aber nicht verlässlich bewertet werden kann. Im Grenzfall hat der Mitarbeiter nichts gelernt und kann nichts aus dem Seminar umsetzen. Mithin besteht ein Aktivierungsverbot für das Seminar.
Weitere interessante Inhalte zum Thema
-
Ansatz, Bewertung, Ausweis
Vielleicht ist für Sie auch das Thema Ansatz, Bewertung, Ausweis aus unserem Online-Kurs Externes Rechnungswesen interessant.
-
Selbstkosten nach der Durchwälzmethode - Lösung
Vielleicht ist für Sie auch das Thema Selbstkosten nach der Durchwälzmethode - Lösung (Verrechnung der Kosten) aus unserem Online-Kurs Kosten- und Leistungsrechnung interessant.