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Konzernabschluss nach IFRS - Zweite Stufe

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Konzernabschluss nach IFRS

Zweite Stufe

Auf einer zweiten Stufe ist dann noch das Vorliegen zweier grundlegender Kriterien zu überprüfen, nämlich

  • Wahrscheinlichkeit und
  • verlässliche Bewertung

Wahrscheinlichkeit

Der zukünftige wirtschaftliche Nutzen muss mit einer Wahrscheinlichkeit (= Probability) von mindestens 50 % zufließen. Es müssen also mehr Gründe „für“ als „gegen“ den Zufluss sprechen.

Beispiel

Hier klicken zum AusklappenDie Trulla-AG erwirbt am 2.1. des Jahres 01 eine Maschine im Werte von 200.000 €. In den folgenden Jahren sind folgende Zahlungsaus- und -eingänge (mit Minus dargestellt) in Bezug auf die Maschine zu erwarten:

a) 300.000 € mit Wahrscheinlichkeit von 70 %, -400.000€ mit Wahrscheinlichkeit von 30 %,

b) 300.000 € mit Wahrscheinlichkeit von 20 %, -100.000€ mit Wahrscheinlichkeit von 80 %,

c) 400.000 € mit Wahrscheinlichkeit von 60 %, -200.000€ mit Wahrscheinlichkeit von 40 %.

Die Aktivierungspflicht kommt nur in den Fällen a) und c) infrage, nicht hingegen bei b). Der Zahlungsmittelzufluss erfolgt in a) und c) mit mehr als 50%-iger Wahrscheinlichkeit, das Kriterium der Probability ist somit erfüllt.

Verlässliche Bewertung

Die Aufwendungen, welche für ein Asset angefallen sind, müssen sich verlässlich bestimmen lassen und müssen direkt zuordenbar sein (= reliable measurement). Analoges gilt für die Schulden.

Beispiel

Hier klicken zum AusklappenDie Trulla-AG bucht ein Seminar für ihren Mitarbeiter Kalle Tutnix. Mit dem erworbenen Wissen können neue Aufträge in der Zukunft generiert werden. Das Seminar kostet 5.000 €.

Das Seminar ist nicht aktivierungsfähig, denn die verlässliche Bewertung ist nicht möglich. Zwar wird für die Zukunft ein wirtschaftlicher Nutzen generiert, welcher aber nicht verlässlich bewertet werden kann. Im Grenzfall hat der Mitarbeiter nichts gelernt und kann nichts aus dem Seminar umsetzen. Mithin besteht ein Aktivierungsverbot für das Seminar.