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Konzernabschluss nach IFRS - Neubewertungsmodell

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Konzernabschluss nach IFRS

Neubewertungsmodell

Bei der Neubewertungsmethode ist die Folgebewertung eines Assets nicht (!) auf die fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten beschränkt. Es kann also auch höher bewertet werden.

Methode

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WIEDERHOLUNG FAIR VALUE:

Der Fair Value ist jener Betrag, zu dem ein Asset zwischen

  • sachverständigen,
  • vertragswilligen und
  • unabhängigen

Parteien getauscht werden könnte. Es sind insb. keine Erwerbsnebenkosten zu berücksichtigen.

Nun das Rechenschema zur Neubewertung.

Methode

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SCHEMA NEUBEWERTUNGSMODELL:

1. Zunächst wird im Rahmen der Erstbewertung der Zuschreibungsbetrag erfolgsneutral (!) behandelt, d.h. in eine sog. Neubewertungsrücklage (= Revaluation Surplus) eingestellt. Der Buchungssatz hierzu lautet also

Vermögenswerte an Neubewertungsrücklage

2. Hiernach wird in der Folgebewertung der Fair Value des Assets planmäßig abgeschrieben und die Neubewertungsrücklage

  • teilweise aufgelöst (und zwar erfolgsneutral), d.h. in die einbehaltenen Ergebnisse (= Retained Earnings) umgebucht, oder
  • beibehalten

Beispiel

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Am 31.12. des Jahres 01 beträgt der Restbuchwert eines Assets 500.000 €, sein Fair Value hingegen liegt bei 540.000 €. Die Restnutzungsdauer des Assets lautet acht Jahre.

a) Bewerte das Asset nach der Neubewertungsmethode.

b) In welcher Höhe kommt es zu einer Zuschreibung?

c) Wie lautet der Buchungssatz?

a) Der Buchwert liegt nach der Neubewertungsmethode bei 540.000 €.

b) Es findet eine Zuschreibung statt in Höhe von 40.000 €, die in die Neubewertungsrücklage eingestellt wird.

c) Der Buchungssatz lautet

Dr     Machinery     40.000 €      Cr      Revaluation Surplus     40.000 €.

Beispiel

Hier klicken zum AusklappenWie ist bei den Zahlen aus dem obigen Beispiel in den Folgejahren, also ab dem Jahr 02, zu verfahren? Wie wird also insb. die Maschine im Jahre 02 bewertet, wie die Neubewertungsrücklage bei anteiliger Umbuchung in die einbehaltenen Gewinne?

Das Asset wird mit 540.000/8 = 67.500 € pro Jahr abgeschrieben, die Neubewertungsrücklage kann anteilig mit 40.000/8 = 5.000 € aufgelöst werden. Der Buchungssatz hierzu lautet

Dr     Revaluation Surplus     5.000 €     Cr     Retained Earnings    5.000 €.

Der Restbuchwert am 31.12. des Jahres 02 liegt bei 540.000 – 67.500 = 472.500 € für die Maschine und 40.000 – 5.000 = 35.000 € für die Neubewertungsrücklage.

Beispiel

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Das Asset aus dem obigen Beispiel wird im Januar des Jahres 03 verkauft, und zwar für einen Preis von

a) 472.500 € bzw.

b) 460.000 €.

Wie lauten die Buchungssätze?

Man erhält

a)

Dr     Cash      472.500 €     Cr     Machinery      472.500 €

Dr     Revaluation Surplus     35.000 €     Cr     Retained Earnings     35.000 €

b)

Dr     Revaluation Surplus     12.500 €     Cr     Mashinery       12.500 €

Dr     Cash     460.000 €      Cr     Machinery      460.000 €

Dr     Revaluation Surplus     22.500 €      Cr     Retained Earnings     22.500 €.

Methode

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SCHEMA

Was passiert nun, wenn der Fair Value sinkt? Dann ist...

1. die Neubewertungsrücklage ganz oder teilweise über den Aktivposten aufzulösen.

2. Wenn danach noch gilt Fair Value < Restbuchwert, dann wird die Differenz als Aufwand verrechnet. Eine negative Rücklage entsteht nicht.

Beispiel

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Am 5.1. des Jahres 01 wird ein Asset für 300.000 € gekauft und linear über fünf Jahre abgeschrieben. Der Wert der Neubewertungsrücklage sei am 31.12. des Jahres 03 schließlich 70.000 €, der Fair Value liege bei 90.000 €.

Wie ist mit der Neubewertungsrücklage umzugehen? Nenne den Buchungssatz.

Der vorläufige Wert des Assets liegt Ende des Jahres 03 bei

vorl. Wert03     = Anschaffungskosten

                        – kumulierte planmäßige Abschreibungen

                        = 300.000 - 3·(300.000/5)

                        = 300.000 – 3·60.000

                        = 300.000 – 180.000

                        = 120.000 €.

Es geht somit um eine Wertminderung in Höhe von

Wertminderung = vorl. Wert03 – Fair Value03

                        = 120.000 – 90.000

                        = 30.000 €. 

Die Neubewertungsrücklage wird in dieser Höhe aufgelöst (Schritt 1 des o.e. Schemas), weil ihr Umfang von 70.000 € dies zulässt (Schritt 2 daher nicht notwendig).

Der Buchungssatz lautet

Dr      Revaluation Surplus     30.000 €     Cr     Asset     30.000 €.

Der Fair Value von 90.000 € wird alsdann in den Jahren 04 und 05 linear mit 45.000 € pro Jahr abgeschrieben.

Beispiel

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Zahlen so wie im obigen Beispiel, aber der Fair Value liegt Ende des Jahres 03 bei 40.000 €.

Wie ist mit der Neubewertungsrücklage umzugehen?

Der vorläufige Wert liegt bei 120.000 €, die Wertminderung, um die es geht, liegt somit bei

Wertminderung = vorl. Wert03 – Fair Value03

                        = 120.000 – 40.000

                        = 80.000 €. 

Die Neubewertungsrücklage von 70.000 € ist daher vollständig aufzulösen und zusätzlich sind 10.000 € als Aufwand zu verrechnen.

Schließlich ist noch zu klären, was mit der Neubewertungsrücklage passiert, wenn der Grund für eine vorherhende außerplanmäßige Abschreibung entfällt.

Methode

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SCHEMA NEUBWERTUNGSRÜCKLAGE BEI WERTAUFHOLUNGEN:

1. Zunächst ist erfolgswirksam zuzuschreiben bis zur Höhe der fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten.

2. Alsdann ist ein darüber hinausgehender Betrag erfolgsneutral in die Neubewertungsrücklage zu buchen. 

Beispiel

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Am 5.1. des Jahres 01 wird ein Asset für 300.000 € gekauft und linear über fünf Jahre abgeschrieben. Der Wert der Neubewertungsrücklage sei am 31.12. des Jahres 03 schließlich 70.000 €, der Fair Value liege bei 90.000 €. Am 31.12. des Jahres 04 betrage der Fair Value 65.000 €.

Wie ist mit der Neubewertungsrücklage umzugehen?

Der vorläufige Wert liegt bei

vorl. Wert04    = Restbuchwert03 - planmäßige Abschreibung04

                        = 90.000 – 45.000

                        = 45.000 €. 

Es ist auf den Fair Value von 65.000 € eine Wertaufholung vorzunehmen, d.h. in Höhe von 20.000 €. Die fortgeführten Anschaffungskosten liegen bei

fortgef. AK       = histor. AK – kumulierte planmäßige Abschreibungen

                        = 300.000 – 4·(300.000/5)

                        = 300.000 – 4·60.000

                        = 300.000 – 240.000

                        = 60.000 €.

Also erfolgt die Wertaufholung von 20.000 €

  • in Höhe von 15.000 € erfolgswirksam auf die fortgeführten Anschaffungskosten und
  • in Höhe von 5.000 € erfolgsneutral als Erhöhung der Neubewertungsrücklage:

Sachanlagen 20.000 €            an    sonstige betriebliche Erträge 15.000 €

                                                  Neubewertungsrücklage 5.000 €.