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Konzernabschluss nach IFRS - Währungsumrechnung

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Konzernabschluss nach IFRS

Währungsumrechnung

Da sowohl in- als auch ausländische Unternehmen in den Konzernabschluss einzubeziehen sind, stellt sich das Problem der Währungsumrechnung von Abschlüssen ausländischer Konzernunternehmen.

Abschlusspositionen wie

  • Vermögen,
  • Schulden,
  • Eigenkapital sowie
  • Positionen der Ergebnisrechnung

sind auf der Ebene des Einzelabschlusses zunächst in der funktionalen Währung zu erfassen bzw. in diese umzurechnen; erst anschließend kommen die in IAS 21.38 – 21.43 enthaltenen Regeln zur Umrechnung ausländischer Abschlüsse in eine andere Berichtswährung (Währung, in welcher der Konzernabschluss aufgestellt wird) zur Anwendung.

Damit erfolgt die Währungsumrechnung nach IAS 21 in maximal drei Stufen:

  1. Bestimmung der funktionalen Währung nach IAS 21.9 - 21.14
  2. Umrechnung von Fremdwährungstransaktionen in die funktionale Währung nach IAS 21.20 - 21.34
  3. Der Abschluss auf Basis der funktionalen Währung muss nun wieder in die Berichtswährung umgerechnet werden nach IAS 21.38 - 21.43.