Da sowohl in- als auch ausländische Unternehmen in den Konzernabschluss einzubeziehen sind, stellt sich das Problem der Währungsumrechnung von Abschlüssen ausländischer Konzernunternehmen.
Abschlusspositionen wie
- Vermögen,
- Schulden,
- Eigenkapital sowie
- Positionen der Ergebnisrechnung
sind auf der Ebene des Einzelabschlusses zunächst in der funktionalen Währung zu erfassen bzw. in diese umzurechnen; erst anschließend kommen die in IAS 21.38 – 21.43 enthaltenen Regeln zur Umrechnung ausländischer Abschlüsse in eine andere Berichtswährung (Währung, in welcher der Konzernabschluss aufgestellt wird) zur Anwendung.
Damit erfolgt die Währungsumrechnung nach IAS 21 in maximal drei Stufen:
- Bestimmung der funktionalen Währung nach IAS 21.9 - 21.14
- Umrechnung von Fremdwährungstransaktionen in die funktionale Währung nach IAS 21.20 - 21.34
- Der Abschluss auf Basis der funktionalen Währung muss nun wieder in die Berichtswährung umgerechnet werden nach IAS 21.38 - 21.43.
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