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Konzernabschluss nach IFRS - Enger Kreis

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Konzernabschluss nach IFRS

Enger Kreis

Ein Tochterunternehmen liegt vor, wenn durch die Mutterunternehmung eine Beherrschung ausgeübt wird. Beherrschung wiederum bedeutet, dass ein anderes Unternehmen (die sog. Mutter)

  • die Verfügungsgewalt über ein Beteiligungsunternehmen ausüben kann und
  • einer Risikobelastung ausgesetzt ist, weil es Anrechte auf schwankende Renditen aus der Beteiligung hat und außerdem
  • die Fähigkeit hat, die Verfügungsgewalt so zu nutzen, dass hierdurch die Höhe der Rendite des Beteiligungsunternehmens beeinflusst wird.

Der IFRS 10 ersetzt insofern die alten Regelungen nach IAS 27. Der Begriff der Beherrschung wird neu verstanden.