Inhaltsverzeichnis
Ein Tochterunternehmen liegt vor, wenn hierüber eine Beherrschung ausgeübt wird. Beherrschung wiederum bedeutet, dass ein anderes Unternehmen (die sog. Mutter)
- die Verfügungsgewalt über ein Beteiligungsunternehmen ausüben kann und
- einer Risikobelastung ausgesetzt ist, weil es Anrechte auf schwankende Renditen aus der Beteiligung hat und außerdem
- die Fähigkeit hat, die Verfügungsgewalt so zu nutzen, dass hierdurch die Höhe der Rendite des Beteiligungsunternehmens beeinflusst wird.
Der IFRS 10 ersetzt insofern die alten Regelungen nach IAS 27. Der Begriff der Beherrschung wird neu verstanden.
Video: Enger Kreis
Weitere Interessante Inhalte zum Thema
-
Korrelationskoeffizient der Renditen
Vielleicht ist für Sie auch das Thema Korrelationskoeffizient der Renditen (Die Portefeuille-Theorie) aus unserem Online-Kurs Investitionsrechnung interessant.
-
Umfang der einbezogenen Unternehmen
Vielleicht ist für Sie auch das Thema Umfang der einbezogenen Unternehmen (Rechnungslegungskreis) aus unserem Online-Kurs Konzernabschluss IFRS interessant.
-
Kreisdiagramm
Vielleicht ist für Sie auch das Thema Kreisdiagramm (Häufigkeitsverteilungen) aus unserem Online-Kurs Deskriptive Statistik interessant.
-
Verpflichtung zur Konzernrechnungslegung
Vielleicht ist für Sie auch das Thema Verpflichtung zur Konzernrechnungslegung (Rechnungslegungskreis) aus unserem Online-Kurs Konzernabschluss IFRS interessant.