Wir unterscheiden, auch bei Sachanlagen (= Property, Plant and Equipment) in
Die Erstbewertung umfasst die Einbuchung des Assets, die Folgebewertung hingegen beschreibt die Höhe des Ansatzes in den Folgejahren, d.h. es geht um planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen als auch um Zuschreibungen im Rahmen der Wertaufholung.
Erstbewertung
Wichtig ist der sog. Komponentenansatz. Hiernach wird ein (großer) Vermögenswert aufgeteilt in mehrere kleine. Diese werden getrennt voneinander einer (unterschiedlichen) Folgebewertung unterzogen, d.h. insb. getrennt voneinander abgeschrieben.
Beispiel
Es ergibt sich damit für das Jahr 2009 eine Abschreibung auf den Rumpf von 1.000.000∙(2/3)∙(1/20) = 33.333,33 €, für die Flügel entsprechend von 1.000.000∙(1/3)∙(1/10) = 33.333,33 €, und damit eine Abschreibung von 2∙33.333,33 = 66.666,67 € auf das Flugzeug insgesamt und also ein Restbuchwert am Ende des Jahres 2009 von 1.000.000 – 66.666,67 = 933.333,33 €.
Folgebewertung
Wir unterscheiden
- planmäßige und
- außerplanmäßige
Abschreibungen.
Schließlich besteht noch in gewissen Fällen die Möglichkeit (genauer gesagt, die Pflicht) zur Wertaufholung, d.h. zur Zuschreibung.
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