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Kosten- und Leistungsrechnung

Begriffe der Kosten- und Leistungsrechnung

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Kosten und Leistungen sind Begriffe der Betriebsbuchhaltung bzw. der Kosten- und Leistungsrechnung. In dem nachfolgenden Lernvideo werden die zentralen Begriffe der Kostenrechnung vorgestellt und voneinander abgegrenzt.

Definiton von Kosten

Merke

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Kosten bezeichnen den bewerteten Verzehr aller Güter und Dienstleistungen zur Erstellung der betrieblichen Leistung in einer Periode. Es sind betriebsbedingte Aufwendungen (Grundkosten), die aus der Finanzbuchhaltung in die Kosten- und Leistungsrechnung übernommen werden, z. B. Fertigungslöhne, Gehälter, Rohstoffaufwendungen usw. Hinzu kommt die Berücksichtigung kalkulatorischer Kosten.

Desweiteren werden Ist-, Soll-, Plan-, Normal-, Standardkosten und sunk costs sowie Standard-, Herstell-, Grenz-, Perioden- und Opportunitätskosten unterschieden.

Definition von Leistungen

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Leistungen sind der betriebsbedingte Teil der Erträge. Sie werden aus der Finanzbuchhaltung in die Kosten- und Leistungsrechnung übernommen (Grundleistung).

Hier zählen u.a.,

  • Verkaufserlöse (Absatzleistungen),

  • Bestandsmehrungen bei unfertigen und fertigen Erzeugnissen (Lagerleistungen) und

  • aktivierte Eigenleistungen (z. B. selbst erstellte Maschinen und Anlagen).

Hinzu kommt die Berücksichtigung kalkulatorischer Leistungen. Leistungen sind das Ergebnis der betrieblichen Faktorkombination.

Nach der Art der Erfassung in der KLR kann man weitere Kostenbezeichnungen differenzieren:

  • pagatorische Kosten und Leistungen, denen in gleicher Höhe Ausgaben und damit auch Auszahlungen gegenüberstehen,

  • wertmäßige Kosten und Leistungen, die unabhängig von Zahlungsvorgängen allein aufgrund ihrer wertmäßigen Auswirkungen verrechnet werden. 

Für die Kosten- und Leistungsrechnung ist allein die Erfassung der wertmäßigen Kosten und Leistungen von Bedeutung - nicht also sog. kalkulatorische Kosten. 

Hinweis

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Kalkulatorische Kosten sind Kosten, denen keine Aufwendungen gegenüberstehen.

Zusammenfassung 

Wir fassen die Begrifflichkeiten der KLR zusammen:

EinzahlungZugang liquider Mittel
AuszahlungAbgang liquider Mittel
EinnahmeWert aller veräußerten Leistungen
(Einzahlungen zzgl. Forderungszugänge und Schuldenabgänge)
AusgabeWert aller zugegangenen Leistungen
(Auszahlungen zzgl. Forderungsabgänge und Schuldenzugänge)
ErtragWert aller erbrachten Güter und Dienstleistungen
(Überschuss der Vermögensänderung)
AufwandWert aller verbrauchten Güter und Dienstleistungen
(Negativbetrag der Vermögensänderung)
KostenWert des betrieblich bedingten Verbrauchs
LeistungBewertetes Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit

Unterschied zwischen Aufwendungen und Kosten

Wichtig ist außerdem, dass man nicht nur Aufwendungen von Kosten unterscheidet, sondern generell Auszahlungen, Ausgaben, Aufwendungen und Kosten trennen kann. Zusammenhänge und Unterschiede zeigt die folgende Abb. 2 (vgl. Haberstock).

Fälle zu Auszahlungen, Ausgaben, Aufwendungen und Kosten
Abb. 3: Fälle zu Auszahlungen, Ausgaben, Aufwendungen und Kosten

Gehen wir die einzelnen Fälle 1 - 9 durch (siehe Abbildung 2).

Fall 1
Auszahlungen (aber keine Ausgaben) liegen vor, wenn Geld zwar bezahlt wird, aber das Gut noch nicht zugegangen ist.
Beispiel: Anzahlung für ein Gut, das erst später geliefert wird.

Fall 2
Wir sprechen von einer auszahlungsgleichen Ausgabe (= ausgabengleichen Auszahlung), wenn das Gut zugeht und das Geld hierfür im gleichen Moment bzw. in derselben Periode abgeht.
Beispiel: Barkauf an der Supermarktkasse.

Fall 3
Es handelt sich um eine Ausgabe (aber keine Auszahlung) wenn das Gut zwar zugeht, aber das Geld hierfür noch nicht abgeht.
Beispiel: Kauf auf Ziel.

Merke

Hier klicken zum AusklappenDer Unterschied zwischen der Kassenebene und der Geldvermögens­ebene (ausgedrückt durch die Fälle 1 und 3) liegt also (einzig und allein) in der Zeit.

Fall 4
Eine Ausgabe (aber noch keine Aufwendung) liegt vor, wenn ein Gut zwar geliefert (es handelt sich also um einen Zugang von Gütern und Dienstleistungen), aber noch nicht verbraucht wird.
Beispiel: Zugang auf Lager.

Fall 5
Ein Gut geht zu und wird auch in derselben Periode verbraucht.
Beispiel: Just-in-time Lieferung
Da sich eine Periode im Regelfall aber über ein ganzes Jahr erstreckt, reicht es für den Fall aus, dass das Gut im Januar geliefert und erst im Dezember verbraucht wird. Lieferung und Verbrauch liegen hier immer noch in derselben Periode – sofern diese ein Kalenderjahr beträgt.

Fall 6
Aufwand (aber keine Ausgabe) liegt vor, wenn ein Gut verbraucht wird, es aber nicht zuging.

Expertentipp

Hier klicken zum AusklappenFrage:
Wie geht denn das? Ein Gut wird verbraucht, geht aber nicht zu?

Antwort:

Die Lösung dieses Rätsels liegt darin, dass das Gut in der Vergangenheit zugegangen ist und nun verbraucht wird. Es liegt also eine Lagerentnahme vor.

Beispiel: Wie oben erwähnt, die Entnahme vom Lager.

Merke

Hier klicken zum AusklappenDer Unterschied zwischen Ausgaben und Aufwendungen liegt also in den Wörtern „zugegangen“ (bei Ausgaben) und „verbraucht“ (bei Aufwendungen), also in Lagerbewegungen.

Fall 7
Bei neutralen Aufwendungen handelt es sich um Aufwendungen, aber keine Kosten. Wenn also in Abb. 1 die Aufwendungen nicht betriebszweckbezogen oder nicht periodenrichtig oder außerordentlich sind, dann liegt Fall 7 vor, nämlich neutrale Aufwendungen.
Die Bilder (Abb. 1 und Abb. 2) greifen also ineinander über, weil die Abb. 1 die Fälle 7 und 8 (ganz unten) beschreibt.
Beispiel: Spende ans Rote Kreuz (neutrale Aufwendung, da nicht betriebszweckbezogen), Gewerbesteuernachzahlung (neutraler Aufwand, da nicht periodenrichtig), Brand der Lagerhalle (neutrale Aufwendung, da außerordentlich).

Fall 8
Aufwandsgleiche Kosten (= kostengleiche Aufwendungen) liegen im Falle der Grundkosten vor. Also wenn die Aufwendungen periodenrichtig, betriebszweckbezogen und nicht außerordentlich sind.
Beispiel: Zahlung von Löhnen an Mitarbeiter.

Fall 9
Kosten (aber keine Aufwendungen) liegen im Falle der Opportunitätskosten (= kalkulatorische Kosten) vor.
Beispiel: Kalkulatorische Miete, kalkulatorischer Unternehmerlohn.

Kalkulatorische Kosten wiederum lassen sich in Anderskosten und Zusatzkosten einteilen. Darauf wird in einem späteren Kapitel genauer eingegangen.

Schließlich sind noch

  • Einzahlungen

  • Einnahmen

  • Erträge und

  • Betriebserträge

zu erklären.

Prüfungstipp

Hier klicken zum Ausklappen

Eine Einzahlung ist der Zugang liquider Mittel, also von Bargeld und Sichtguthaben pro Periode. Unter einer Einnahme (= Erlös = Umsatz) versteht man hingegen den Wert aller veräußerten Leistungen pro Periode. Ertrag wiederum bezeichnet den Wert aller erbrachten Leistungen pro Periode. Im Unterschied hierzu ist Betriebsertrag der Wert aller erbrachten Leistungen pro Periode im Rahmen der eigentlichen, also typischen, betrieblichen Tätigkeit.

Kosten liegen vor, wenn die Aufwendungen
• betriebszweckbezogen,
• periodenrichtig und
• nicht außerordentlich sind.

Beispiel

Hier klicken zum AusklappenEine nicht betriebszweckbezogene Aufwendung liegt vor, wenn ein Industrieunternehmen eine Spende für karitative Zwecke leistet. Der Betriebszweck wird höchstens sehr indirekt gefördert, wenn und weil diese Spende aus Imagegründen erfolgt.

Wenn eine Aufwendung nicht betriebszweckbezogen oder periodenfremd oder außerordentlich ist, so handelt es sich nicht um Kosten, sondern vielmehr um neutrale Aufwendungen. Wenn hingegen die Aufwendungen alle drei Eigenschaften erfüllen, also betriebszweckbezogen, periodenrichtig und nicht außerordentlich sind, so handelt es sich bei den Aufwendungen um sog. Grundkosten.

Beispiel

Hier klicken zum AusklappenDie Gewerbesteuer-Nachzahlung ist periodenfremd (= nicht periodenrichtig), weil sie für eine andere Periode geleistet wird.

Was sind aber nun außerordentliche Aufwendungen?

Beispiel

Hier klicken zum AusklappenEine außerordentliche Aufwendung könnte sein:
- Katastrophenschaden,
- Spekulationsverluste,
- Verkauf eines Vermögensgegenstandes unter Buchwert.

 Abgrenzung: Aufwendungen und neutrale Aufwendungen

 

Zur Verdeutlichung nun die Abgrenzung zwischen Kosten und Aufwendungen. Kosten liegen vor, wenn die Aufwendungen

• betriebszweckbezogen,
• periodenrichtig und
• nicht außerordentlich sind.

 

Die nachfolgende Abbildung (vgl. Haberstock, Kostenrechnung I) wiederholt nochmals die Unterscheidung zwischen Aufwendungen, neutralen Aufwendungen und Grundkosten.

Von Aufwendungen zu Grundkosten
Abb. 4: Von Aufwendungen zu Grundkosten

Im Nachfolgenden zur Wiederholung nochmals die Abbildung der Abgrenzungsrechnung aus dem Video und den drei Bereichen.

Bitte Beschreibung eingeben
Abb. 5: Abgrenzungsrechnung

 

Expertentipp

Hier klicken zum AusklappenMan sieht, dass es sich um eine Entscheidung in Stufen handelt. Nur wenn Aufwendungen alle drei Auswahlkriterien erfüllen, also wenn sie
- betriebszweckbezogen,
- periodenrichtig und
- nicht außerordentlich
sind, dann sind sie Grundkosten. Ansonsten handelt es sich um neutrale Aufwendungen.