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Beim Gutschrift-Lastschrift-Verfahren werden die Hilfskostenstellen in einem Schritt auf andere Hilfskostenstellen und die Hauptkostenstellen verrechnet. Die Verrechnungspreise müssen hierbei vorgegeben sein, bzw. aus einem anderen – vorgelagerten – Verfahren entnommen werden.
Anders als beim Stufenleiterverfahren erfolgt hierbei kein Wegrechnen der Kosten der Hilfskostenstellen. Vielmehr verrechnet jede Hilfskostenstelle wiederum (auch) an andere Hilfskostenstellen. Dadurch entsteht das Problem, dass schlussendlich ein bestimmter Betrag von noch nicht verrechneten Kosten bei den Hilfskostenstellen verbleibt. Diese werden dann in einem zweiten Schritt mit einem vorgegebenen Verhältnis auf die Endkostenstellen verrechnet. Das Ergebnis des Gutschrift-Lastschrift-Verfahrens ist deswegen auch unabhängig von der Reihenfolge der verrechneten Hilfskostenstellen.
Wir halten die Vorgehensweise fest:
Expertentipp
- Schreibe die primären Gemeinkosten der Kostenstellen auf.
- Lege die Verrechnungspreise fest.
- Berechne die Zahlungen der einzelnen Kostenstellen nach Maßgabe der Inanspruchnahme, multipliziert mit den Verrechnungspreisen aus 2. Schreibe bei der abgebenden Kostenstelle ein Minus-Zeichen (für Einzahlungen) und bei der erhaltenden Kostenstelle ein Plus-Zeichen (für Auszahlungen).
- Berechne die Summe aus primären und sekundären Gemeinkosten (jeweils mit „+” gerechnet) und den Einzahlungen (mit „-” gerechnet). Man erhält
- noch zu verrechnende Kosten, wenn das Ergebnis positiv ist bzw.
- Einzahlungen, welche die zu verrechnenden Kosten der anderen Hilfskostenstellen mindern, wenn das Ergebnis negativ ist.
- Verteile die Summe der Zahlen bei den Hilfskostenstellen auf die Hauptkostenstellen in dem vorher festgelegten Verhältnis.
- Man erhält die Summe der primären und sekundären Gemeinkosten der Hauptkostenstellen.
Die Vorgehensweise wird nun anhand des Beispiels verdeutlicht.
Ausgangstabelle
von/an | I | II | III | IV | V | ges. Menge | Primärkosten (€) |
I | 20 | 10 | 70 | 100 | 1.000 | ||
II | 10 | 10 | 40 | 20 | 80 | 1.500 | |
III | 10 | 20 | 70 | 100 | 2.000 | ||
IV | 3.000 | ||||||
V | 4.000 |
Berechnung
Die erste Kostenstelle liefert an die Stellen 2, 3 und 4 jeweils 20, 10 und 70 ME. Bewertet mit dem Verrechnungspreis von $\ q_1 = 8\ € $, der vorgegeben war, bedeutet dies, dass die zweite Kostenstelle an die erste einen Betrag von $\ 20 \cdot 8\ € = 160\ € $ zu entrichten hat.
Die dritte Kostenstelle muss entsprechend $\ 10 \cdot 8\ € = 80\ € $ zahlen, die vierte $\ 70 \cdot 8\ € = 560\ € $. Die erste Kostenstelle erhält also insgesamt $\ 160\ € + 80\ € + 560\ € = 800\ € $. Diese Einzahlungen werden mit einem Minus-Zeichen versehen (siehe Tab. 11).
Merke
Eine Frage bleibt...
Expertentipp
Bei der zweiten Kostenstelle rechnet man identisch: sie leistet 10, 10, 40 und 20 ME an die Kostenstellen 1, 3, 4 und 5. Also multipliziert man diese Mengen mit dem Verrechnungspreis von 20 € und erhält die Zahlungen von $\ 10 \cdot 20\ € = 200\ € $, $\ 10 \cdot 20\ € = 200\ € $, $\ 40 \cdot 20\ € = 800\ € $ und $\ 20 \cdot 20\ € = 400\ € $, die 1, 3, 4 und 5 an die zweite Kostenstelle zu leisten haben. Bei dieser wird der erhaltene Betrag von insgesamt 1.600 € dann mit einem Minus-Zeichen eingetragen (siehe Tab. 11).
Nachdem die dritte Kostenstelle (Verrechnungspreis: 15 €) genauso verrechnet wurde, addiert man die Zahlen spaltenweise. So hat die erste Kostenstelle primäre Gemeinkosten von 1.000 € und sekundäre von $\ 200\ € + 150\ € = 350\ € $, also insgesamt Kosten von 1.350 €. Diesen Kosten stehen Erlöse von 800 € gegenüber. Die Kosten überwiegen, insgesamt hat die erste Kostenstelle daher $\ 550\ €\ (> \ 0) $ an Kosten übrig, die also im Rahmen der Restumlage noch zu verteilen sind. Genauso verhält es sich mit den Kostenstellen 2 und 3.
Expertentipp
Es werden also $\ 550\ € + 360\ € + 780\ € = 1.690\ € $ an Kosten auf die Hauptkostenstellen als Restumlage weiter verrechnet. Da das Verhältnis 2:3 sein soll, teilt man zunächst durch 5 (denn es sind $\ 2 + 3 = 5 $ Teile, auf die man die 1.690 € beziehen soll) und erhält $\frac{1.690\ €}{5} = 338\ € $. Daher werden der Kostenstelle 4 noch $\ 2 \cdot 338\ € = 676 \ € $ zugeschlagen, der Kostenstelle 5 entsprechend $\ 3 \cdot 338\ € = 1.014\ € $.
Schließlich erhält man die Gesamtkosten der Hauptkostenstelle durch Summation der primären und sekundären Gemeinkosten. Im Fall der Kostenstelle 4 addiert man also beispielsweise 3.000 € primäre und $\ 560\ € + 800\ € + 676\ € = 2.036\ € $ sekundäre Gemeinkosten. Insgesamt ergeben sich daher Gemeinkosten in Höhe von $\ 3.000\ € + 2.036\ € = 5.036\ € $.
Kostenstellen | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
Primärkosten (€) | 1.000 | 1.500 | 2.000 | 3.000 | 4.000 |
Verteilung 1 (€) | -800 | 160 | 80 | 560 | |
Verteilung 2 (€) | 200 | -1.600 | 200 | 800 | 400 |
Verteilung 3 (€) | 150 | 300 | -1.500 | 1.050 | |
Summe (€) | 550 | 360 | 780 | ||
Restumlage von 1.690 € im Verhältnis 2 : 3 (€) | 676 | 1.014 | |||
Gesamtkosten der Hauptkostenstellen (€) | 5.036 | 6.465 |
Tab. 11: Gutschrift-Lastschrift-Verfahren.
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