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Kosten- und Leistungsrechnung

Aufgabe der Kosten- und Leistungsrechnung

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Zur grundlegenden Aufgabe der Kostenrechnung gehört die interne Rechenschaftslegung. Im Gegensatz zur Finanzbuchhaltung erfasst sie nur den Teil des Wertezuwachses bzw. -verzehrs, der in unmittelbarem Zusammenhang mit der eigentlichen Betriebstätigkeit steht.

Die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) kann auf Konten - man bezeichnet sie hier auch als Betriebsbuchhaltung - oder in Form von Tabellen geführt werden. Die Selbstkostenrechnung sowie die interne Abrechung können synonym für die KLR verwendet werden.

Grundlage der Kosten- und Leistungsrechnung

Die wesentliche Grundlage der Rechnung ist das Zahlenmaterial, das aus der Finanzbuchhaltung übernommen wurde. Die Betriebsbuchhaltung besteht aus

  • der Betriebsabrechnung sowie

  • einigen Nebenbuchhaltungen.

Laufende Überwachung der Wirtschaftlichkeit

Die KLR dient der dauernden Überwachung der Wirtschaftlichkeit der betrieblichen Tätigkeit. Dadurch sollen rechtzeitig etwaige Schwachstellen erkannt werden.

Sie liefert darüber hinaus der Buchhaltung die Herstellkosten für die Bewertung der fertigen und unfertigen Erzeugnisse und der aktivierten Eigenleistungen.

Die KLR ist zum Großteil eine Zeitrechnung. Im Bereich der Kalkulation (Kostenträgerstückrechnung) ist sie jedoch eine Stückrechnung. Die KLR ist zudem betriebsbezogen und arbeitet mit vergangenheitsbasierten Zahlen und ihre Ergebnisse werden überwiegend in Tabellen festgehalten. Zuletzt liefert sie der Unternehmensleitung als kurzfristige Erfolgsrechnung (Kostenträgerzeitrechnung) monatlich aktuelle Entscheidungshilfen.

Merke

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Man spricht in der KLR von Herstellkosten, womit Material- und Fertigungskosten gemeint sind. In der Buchführung nach Handelsrecht spricht man dagegen von Herstellungskosten. Diese sind nach § 255 HGB Herstellkosten, bei deren Bestimmung die handels- und steuerrechtlichen Vorschriften beachtet worden sind (Wahlrecht zur Berücksichtigung der Verwaltungsgemeinkosten).

Aufgabe der Betriebsbuchhaltung

Die Aufgabe der Betriebsbuchhaltung ist die Zurechnung und Verrechnung von Kosten nach

  • der Art ihres Anfalls (Kostenartenrechnung),

  • dem Ort ihres Anfalls im Betrieb (Kostenstellenrechnung) und

  • ihrer Verursachung auf Produktgruppen und einzelne Aufträge (Kostenträgerrechnung).

Hinweis

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Es gilt das Verursachungsprinzip (Kostenzurechnungsprinzip), wonach die Kosten den Stellen im Betrieb und den Erzeugnissen zugerechnet werden, die sie verursacht haben.

Merke

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Die Aufgaben der Kostenrechnung umfassen:

  • die kurzfristige Ermittlung und Kontrolle des Betriebserfolgs,
  • die Kontrolle der Wirtschaftlichkeit der einzelnen Betriebsbereiche und Abteilungen (Responsibility Accounting),
  • die Erstellung von Unterlagen für kurzfristige Entscheidungen (Decision Accounting).

Ablauf der Kostenzurechnung

Zunächst erfolgt die Erfassung der Grundkosten und der Grundleistung in der Finanzbuchhaltung. Sodann werden die Kosten durch die Kostenrechnung auf die Stellen der Verursachung im Betrieb und auf die Produkte verteilt und zugerechnet. Hinzu kommt die Berücksichtigung von kalkulatorischen Kosten (nicht in der Finanzbuchhaltung erfasst, da damit keine Zahlungsströme verbunden sind).

Zweckbestimmung der Kostenrechnung

Preisfindung und Preiskontrolle

Die Kostenrechnung dient der Preisfindung und der Preiskontrolle durch:

  • Ermittlung der Selbstkosten,

  • Bestimmung der Preisuntergrenze,

  • Ermittlung der Verrechnungspreise für interne Leistungen,

  • Vergleich der in der Angebotskalkulation ermittelten Kosten mit den später tatsächlich angefallenen Kosten,

  • Ermittlung der Preisobergrenzen der zu beschaffenden Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie

  • der Erfolgskontrolle in Bezug auf:

    • einzelne Aufträge, Produktgruppen oder das gesamte Unternehmen,

    • Abteilungen des Unternehmens,

    • einzelne Produkte oder Produktgruppen,

    • Absatzwege sowie

    • Kundengruppen oder einzelne Kunden.

Wirtschaftlichkeitskontrolle

Die Kostenrechnung dient der Wirtschaftlichkeitskontrolle durch:

  • Dokumentation des Kostenanfalls,

  • Kontrolle des Kostenanfalls im Rahmen eines Soll-Ist-Vergleichs,

  • innerbetrieblichen Zeitvergleich des Kostenanfalls über Monate und Geschäftsjahre,

  • zwischenbetrieblichen Vergleich mit anderen Unternehmen;

  • der Rechenschaftslegung:

    • durch Schaffung der Grundlage zur Ermittlung der Herstellungskosten (§ 255 Abs. 2 HGB) der zu aktivierenden unfertigen und fertigen Erzeugnisse und der aktivierten Eigenleistungen,

    • bei der Begründung von Ansprüchen gegenüber Versicherungen in Schadensfällen,

    • beim Nachweis der Selbstkosten für öffentliche Aufträge,

    • und der Erstellung von Unterlagen für Kreditverhandlungen.

Erfolgsplanung

Die Kostenrechnung dient der der Erfolgsplanung durch:

  • Vorgaben von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit,

  • Lieferung von Entscheidungsgrundlagen für die Produktionsplanung, insbesondere bei Engpässen oder auch bei Unterbeschäftigung,

  • Kostenvergleiche,

  • Planung der Hereinnahme neuartiger Aufträge;

  • der Vorbereitung von Entscheidungen der Unternehmensleitung.

Reglementierte Pflicht zur Kostenrechnung?

Während die Pflicht zur Buchführung sowohl handels- als auch steuerrechtlich gesetzlich geregelt ist, ist die Kostenrechnung sowie die Offenlegung ihrer Ergebnisse nicht reglementiert. Die gewonnenen Informationen richten sich allein an die Unternehmensleitung und weitere Managementebenen im Unternehmen. In der Regel entscheidet die Unternehmensleitung, an wen Informationen weitergegeben werden.

Adressaten der Kostenrechnung

Üblich ist die Weitergabe von Informationen aus der Kostenrechnung in den folgenden Fällen, soweit keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse berührt sind:

  • Externe Bilanzleser (häufig Banken) erhalten zum besseren Verständnis zusätzliche Informationen über die Entwicklung des Unternehmens;

  • Anteilseigner erhalten Berichte aus der Kostenrechnung aufgrund einer satzungsmäßigen oder vertraglichen Informationspflicht;

  • vertikal oder horizontal verbundene Unternehmen erhalten aufgrund vertraglich festgelegter Informationspflichten Berichte aus der Kostenrechnung;

  • Mitglieder des Betriebsrates und Mitglieder eines Wirtschaftsausschusses erhalten Pflichtinformationen.

Zusammenfassung

Der Zweck und die Aufgaben der Kostenrechnung werden in folgendem Video nochmal zusammengefasst.