Inhaltsverzeichnis
Erträge und Aufwendungen sind Begriffe der Erfolgsrechnung in der Finanzbuchhaltung.
Methode
Sie werden bestimmten Abrechnungsperioden zugerechnet und wirken sich in der Gewinn- und Verlustrechnung auf das Unternehmensergebnis aus.
Es gelten wieder folgende Merkposten:
Erträge sind der Wertzuwachs innerhalb einer Abrechnungsperiode, der auf die Erfüllung des Betriebszwecks oder eines Zwecks außerhalb der typischen Tätigkeit des Unternehmens beruht. Erträge führen immer zu einer Gutschrift auf einem Ertragskonto in der Finanzbuchhaltung.
Merke
Erträge und Einnahmen müssen nicht immer übereinstimmen. So führt die Anzahlung eines Kunden zu einer Einnahme, nicht aber zu einem Ertrag.
Aufwendungen sind in Geldeinheiten ausgedrückter Werteverzehr für Güter und Dienstleistungen. Sie setzen sich aus unternehmensbezogenen Aufwendungen zusammen (z. B. Zinsaufwendungen) und aus solchen, die der Erfüllung des Betriebszwecks dienen (z. B. Rohstoffaufwendungen und Aufwendungen für Fertigungslöhne). Aufwendungen führen immer zur Belastung eines Aufwandskontos in der Finanzbuchhaltung.
Merke
Aufwendungen können ausgabewirksam sein (z. B. in der Abrechnungsperiode gezahlte Gehälter) oder nicht mehr zu Ausgaben führen (z. B. Abschreibungen auf Sachanlagen, Entnahme von Rohstoffen vom Lager) bzw. erst in einer späteren Abrechnungsperiode zu Ausgaben führen (z. B. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten, Zuführungen zu den Rückstellungen).
Prüfungstipp
Aufwendungen und Erträge führen zu Veränderungen des Reinvermögens (= also des Eigenkapitals).
Fall 4: Einnahmen, die nicht gleichzeitig Ertrag sind
Beispiel
Wir verkaufen eines unserer Produkte zum Buchwert, der Kunde zahlt durch Banküberweisung.
Es liegen eine Einzahlung und auch eine Einnahme vor, da sich sowohl der Kassenbestand als auch das Geldvermögen erhöhen. Der Verkauf zum Buchwert stellt jedoch keinen Ertrag dar, da es sich um einen reinen Aktivtausch handelt (Buchungssatz: Bank/Produkt).
Fall 5: Einnahmen, die gleichzeitig Ertrag sind
Beispiel
Wir verkaufen Waren auf Ziel. Es liegt keine Einzahlung vor, da unser Kassenbestand durch den Geschäftsvorfall nicht verändert wird. Unsere Forderungen nehmen jedoch zu, also liegt eine Einnahme vor. Da der Verkauf der Ware einen Umsatzerlös darstellt, erhöht sich dadurch unser Gewinn. Es liegt also auch ein Ertrag vor.
Fall 6: Ertrag, der nicht gleichzeitig Einnahme ist
Beispiel
Auf eine zuvor abgeschriebene Beteiligung wird eine Zuschreibung vorgenommen. Durch diesen Geschäftsvorfall verändert sich das Geldvermögen nicht, es liegt also keine Einnahme vor. Der Gewinn des Unternehmens steigt jedoch in Höhe der vorgenommenen Zuschreibung. Es handelt sich also um einen Ertrag.
Fall 7: Ertrag, der nicht gleichzeitig Erlös ist
Beispiel
Veräußerung von Wertpapieren.
Fall 8: Erlös, der nicht gleichzeitig Ertrag ist
Beispiel
Selbsterstellte und selbstgenutzte Patente.
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