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Bilanz nach Steuerrecht - Negatives Wirtschaftsgut

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Bilanz nach Steuerrecht

Negatives Wirtschaftsgut

Ein Wirtschaftsgut wird negatives Wirtschaftsgut genannt, wenn mit seinem Erwerb zukünftige Ausgaben verbunden sind, die eine über die Abrechnungsperiode hinausgehende wirtschaftliche Last darstellen und selbstständig bewertbar sind. Hierzu gehören

  • Verbindlichkeiten und
  • Rückstellungen.