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Kosten- und Leistungsrechnung - Ziele und Prinzipien der Prozesskostenrechnung

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Kosten- und Leistungsrechnung

Ziele und Prinzipien der Prozesskostenrechnung

Zum besseren Verständnis rechnen wir die Prinzipien der Prozesskostenrechnung an der folgenden Aufgabe durch.

Beispiel

Hier klicken zum AusklappenDie Doni AG stellt die beiden Produkte A und B her. Von Produkt A verkauft sie 800 ME, von Produkt B hingegen viermal soviel. Die Herstellkosten betragen bei A 50 € pro Stück, bei B hingegen 80 €. Insgesamt sind bei der Doni AG in der abgelaufenen Periode Verwaltungskosten in Höhe von 100.000 € angefallen. Die Verwaltungsstelle ist für beide Produkte tätig. Für Produkt B muss sie 50 % mehr Zeit aufwenden als für Produkt A. Die maximale Kapazität der Verwaltungsabteilung liegt bei 5.000 verkauften Einheiten von beiden Produkten insgesamt.

Berechne die Selbstkosten pro Stück

a) nach der traditionelle Zuschlagskalkulation und

b) nach der Prozesskostenrechnung.

Berechnung

a) An Herstellkosten entstehen für Produkt A insgesamt $\ 50\ € \cdot 800\ ME = 40.000\ € $ und für Produkt B dann $\ 80\ € \cdot 3.200\ ME = 256.000\ € $. Damit liegen die Herstellkosten bei insgesamt 296.000 €.

Der Zuschlagssatz für die Gemeinkosten bei der Zuschlagskalkulation beträgt $$\ ZS_{GK} = {Gemeinkosten \over alle\ Einzelkosten}= {100.000\ € \over 296.000\ €} = 33,7838\ \% $$ Daher entstehen für Produkt A Gemeinkosten von $\ 50\ € \cdot 0,3378 = 16,89\ € $ und für Produkt B damit $\ 80\ € \cdot 0,3378 = 27,02\ € $. Damit liegen die Selbstkosten für A bei $\ SK_A = EK_A + GK_A = 50 + 16,89 = 66,89\ € $, für B hingegen bei 107,02 €. Die Zuschlagskalkulation führt nicht zu einer verursachungsgerechten Zuordnung der 100.000 € aus der Verwaltungsstelle.

Man rechnet insgesamt:

Kosten A B
Einzelkosten5080
Gemeinkosten ($\ = 0,3378 \cdot EK $)16,8927,02
Selbstkosten pro Stück66,89107,02

Tab. 56: Herstellkosten nach Zuschlagskalkulation.

Ermittlung der Selbstkosten pro Stück nach der Prozesskostenrechnung

b) Bei der Prozesskostenrechnung schlägt man die 100.000 € Verwaltungskosten nach Maßgabe der entstandenen Prozesse auf. Da für einen Prozess von B schließlich 50 % mehr Kosten verursacht werden als für einen Prozess von A, rechnet man also die Anzahl der Prozesse aus als $\ 800 + 1,5 \cdot 3.200 = 800 + 4.800 = 5.600 $. Man standardisiert also gewissermaßen die Prozesse für B, indem man sie in Prozesse für A umrechnet (ganz analog zur Idee bei der Äquivalenzziffernkalkulation). Verwaltungskosten von 100.000 €, bezogen auf 5.600 Prozesse, liefern daher einen Prozesskostensatz von

$$\ PK = {100.000\ € \over 5.600\ Prozesse} = 17,86\ €\ pro\ Prozess $$

Man kalkuliert also:

Produkt A B
Herstellkosten pro Stück5080
Prozesskostensatz17,8626,79
Selbstkosten pro Stück67,86106,79

Tab. 57: Ermittlung von Prozesskostensätzen, Verteilung von Gemeinkosten.

Zur Probe: Tatsächlich hat man $\ 17,86 \cdot 800 + 26,79 \cdot 3.200 = 100.000\ € $ an Gemeinkosten zugeschlagen. Man kalkuliert daher die Prozesskostensätze auf die Herstellkosten pro Stück und erhält dadurch die Selbstkosten pro Stück.