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Ziel des Betriebsabrechnungsbogens (BAB) ist, sogenannte Zuschlagssätze für die einzelnen Kostenstellen zu errechnen. Der BAB ist daher das Bindeglied zwischen der Kostenartenrechnung und der Kostenträgerrechnung. Die Kostenartenrechnung trennt die Kosten bspw. in primäre und sekundäre Kosten, während die Kostenträgerrechnung Kostenträger speziell in einer differenzierenden Zuschlagskalkulation kalkuliert.
Verteilung von Gemeinkosten
Zweck des Betriebsabrechnungsbogens
Man muss sich im BAB zunächst Gedanken machen, nach welchem innerbetrieblichen Leistungsverfahren die Kosten der Hilfskostenstellen verrechnet werden. Werden diese nach dem Stufenleiterverfahren errechnet, ist es wichtig, dass die Hilfskostenstellen im Schema des BAB in der richtigen Reihenfolge aufgeschrieben werden. Nach den Hilfskostenstellen schreibt man die einzelnen Hauptkostenstellen im BAB auf. In der ersten Zeile des BAB sind die primären Gemeinkosten jeder einzelnen Kostenstelle enthalten. Ab der zweiten Zeile werden sekundäre Kosten aufgeschrieben. Die einzelnen Hilfskostenstellen verrechnen nämlich ihre Gemeinkosten an die anderen Kostenstellen weiter. Hierbei wird sowohl an andere Hilfskostenstellen als auch an die Hauptkostenstellen weiterverrechnet.
Expertentipp
Bei der jeweiligen Verrechnung einer Hilfskostenstelle ist es wichtig, dass die bis hierhin schon angelaufenen, sekundären Kosten der Hilfskostenstellen ebenfalls mit verrechnet werden. Nach der Weiterrechnung aller Hilfskostenstellen auf die Endkostenstellen werden schließlich für jede einzelne Endkostenstelle die primären und sekundären Gemeinkosten aufaddiert. Diese gesamten Kosten einer jeden Endkostenstelle werden durch die jeweilige Bezugsgröße dividiert, man erhält den Zuschlagsatz der einzelnen Endkostenstelle. Diese Zuschlagssätze werden in der differenzierenden Zuschlagskalkulation (als Teilgebiet der Kostenträgerrechnung) benötigt. Wir werden hierauf im späteren Kapitel noch eingehen. Die Zuschlagssätze sind dafür da, um – meistens nach Maßgabe der Einzelkosten – die Gemeinkosten auf das einzelne Kalkulationsobjekt zuzuordnen.
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