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Kosten- und Leistungsrechnung - Grundsätze der Kostenzurechnung

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Kosten- und Leistungsrechnung

Grundsätze der Kostenzurechnung

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Grundlegendes

Bevor die Prinzipien der Kostenrechnung besprochen werden, wird zunächst ein kurzer Überblick über die drei Teilrechnungen der Kostenrechnung gegeben.

Die Verrechnung von Kosten (Verrechnungsprinzip) hängt von dem Grundprinzip ab, nach dem man vorgeht. Folgende Grundprinzipien gibt es:

Verrechnungsprinzipien in der KLR
Abb. 34: Verrechnungsprinzipien in der KLR

Das Verursachungsprinzip

Das wichtigste Prinzip in der KLR ist das sog. Verursachungsprinzip.
Dieses existiert sowohl

  • in allgemeiner Form als auch

  • in spezieller Form.

Allgemeines Verursachungsprinzip: Einem bestimmten Kalkulationsobjekt werden nur diejenigen Kosten angelastet, die dieses Objekt verursacht hat. Beim Kalkulationsobjekt kann es sich bspw. um eine komplette Kostenstelle, einen Betriebsbereich, ein Produkt handeln.

Spezielles Verursachungsprinzip: Einem einzelnen Kostenträger (als spezielles Kalkulationsobjekt) werden nur diejenigen Kosten zugerechnet, die dieser verursacht hat. 

Beispiel

Das Unternehmen Gold AG produziert hochwertigen Schmuck.

Prüfungstipp

Nach dem Verursachungsprinzip sollen einem Kostenträger nur die Kosten zugeordnet werden, die dieser auch verursacht hat. Bspw. sind Einzelkosten nach dem Verursachungsprinzip zurechenbar (Zuckerverbrauch pro gebackenem Kuchen). Bei der Verrechnung von fixen Kosten in einer Vollkostenrechnung kann das Verursachungsprinzip nicht eingehalten werden, da verursachungsgerechte Bestimmungsgrößen fehlen (wie viele Mietkosten der Ladenmiete hat das einzelne Produkt (z.B. der Kuchen) verursacht?). In der Kostenrechnung wird angestrebt, alle Kosten möglichst verursachungsgerecht zuzuordnen.

Das Durchschnittsprinzip

Alle entstandenen Kosten werden hier auf die Kostenträger anhand von Wert- (€) und/oder Mengengrößen (Gewicht, Zeiten) verrechnet. Den Bezugsgrößen wird unterstellt, dass ein verursachungsnaher Zusammenhang zwischen Faktorverbrauch und Kostenentstehung existiert.  

Das Tragfähigkeitsprinzip

Es wird gefragt, welcher Kostenträger aufgrund des von ihm erzielten Marktpreises welche Kosten tragen kann.

Merke

Dies bedeutet, dass einem Produkt,

  • das einen hohen Marktpreis erzielt,
  • auch hohe Kosten zugerechnet werden und einem Produkt
  • mit niedrigem Marktpreis entsprechend
  • weniger Kosten.

Beispiel

Als Beispiel kann man sich eine Konditorei vorstellen, die zwei Torten herstellt. Beide Torten verursachen in der Herstellung exakt die gleichen Kosten, bspw. jeweils 3 €. Torte A lässt sich für 6 € verkaufen, Torte B nur für 4 €. Nach dem Tragfähigkeitsprinzip würde man nun mehr Kosten auf Torte A verrechnen, sodass deren Herstellung teurer erscheint. Die Herstellung von Torte B soll dabei günstiger erscheinen, wegen der zu wenig verrechneten Kosten. Eine Kostenrechnung auf dieser Basis ist wenig geeignet, um die Basis für die betriebliche Entscheidungsfindung zu stellen.

Das Verursachungsprinzip als Kausalitätsprinzip

Das Verursachungsprinzip als Kausalitätsprinzip geht von einer Ursache-Wirkungs-Beziehung aus. Das heißt, dass Kosten durch eine Produktion entstehen.

In seiner Ausprägung als Finalitätsprinzip hingegen geht es um eine Zweck-Mittel-Beziehung. Dabei entstehen Kosten als Mittel zum Zweck der Leistungsentstehung. Das heißt also, dass Kosten entstehen, damit produziert wird. Dabei wirken Kosten dann direkt auf die Leistungserstellung ein (= Kosteneinwirkungsprinzip nach Kosiol). Das Finalitätsprinzip ist also das genaue Gegenteil des Kausalitätsprinzips.

Beispiel

Karl fährt mit seinem Auto zur Tankstelle, um zu tanken.
Nach dem Kausalitätsprinzip tankt er, da er gefahren ist. Nach dem Finalitätsprinzip tankt er, da er fahren will.

Beispiel

Klara schließt das Ladekabel an ihr Smartphone an, um es aufzuladen.
Nach dem Kausalitätsprinzip lädt sie es, da sie es genutzt hat. Nach dem Finalitätsprinzip lädt sie es, da sie es nutzen will.

Bei dem Durchschnittsprinzip muss man fragen, welche Kosten im Durchschnitt auf den Kostenträger bzw. auf das Kalkulationsobjekt entfallen. Das Tragfähigkeitsprinzip ist ein Spezialfall des Durchschnittsprinzips für diejenigen Schlüsselgrößen, die von den Absatzpreisen der Kostenträger abhängen. Daher verrechnet man die nicht verursachungsgemäß zuordenbaren Kosten im proportionalen Verhältnis zu den Deckungsbeiträgen bzw. zu den Absatzpreisen der Kostenträger auf eben jene Kostenträger.

Beispiel zu den Ausprägungen der Prinzipien

Beispiel

Die Gold AG hat Fixkosten in der abgelaufenen Periode in Höhe von 100.000 €. Sie stellt vier Produkte her, über die folgende Informationen verfügbar sind:
Produkt Mengeneinheiten Preis variable Kosten Gewicht (kg/ME)
1100832
2200722
3300216
440030,54

Folgende Aufgabe für diesen Fall ist möglich:

Ermittle die Fixkosten pro Stück für die einzelnen Produktarten

a) nach dem Verursachungsprinzip,

b) nach dem Durchschnittsprinzip
    - mit dem Gewicht als Schlüsselgröße und
    - mit der Stückzahl als Schlüsselgröße

c) nach dem Tragfähigkeitsprinzip
    - mit den Absatzpreisen als Schlüsselgröße und
    - mit den Deckungsbeiträgen als Schlüsselgröße.

Die Lösungen sehen wie folgt aus:
a) nach dem Verursachungsprinzip lassen sich die Fixkosten nicht zuordnen.
b) das Durchschnittsprinzip kalkuliert nach Maßgabe des Gewichts folgendermaßen:

Zunächst muss das Gesamtgewicht ausgerechnet werden. Dieses beträgt
2 kg/ME · 100 ME + 2 kg/ME · 200 ME + 6 kg/ME · 300 ME + 4 kg/ME · 400 ME = 4.000 kg.
Es ergibt sich dadurch: 100.000 € ÷ 4.000 kg = 25 €/kg.

Durchschnittsprinzip nach Maßgabe des Gewichts

Damit lassen sich die Stück- und Sortenkosten wie folgt berechnen:

Produkt Stückkosten (€) (kg pro Stück * 25 €/kg) Sortenkosten (€) (Stückkosten * ME)
1505.000
25010.000
315045.000
410040.000

Durchschnittsprinzip nach Maßgabe der Stückzahl

Bei dem Durchschnittsprinzip mit der Maßgabe der Stückzahl als Schlüsselgröße wird 100.000 € ÷ 1.000 ME gerechnet, da von den vier Produkten insgesamt 1.000 Stück hergestellt werden. Man erhält daher pro Mengeneinheit 100 €.

Produkt Stückkosten (€) Sortenkosten (€)
110010.000
210020.000
310030.000
410040.000

Tragfähigkeitsprinzip nach Maßgabe der Absatzpreise

c) Nach dem Tragfähigkeitsprinzip mit den Absatzpreisen als Bezugsgröße wird zuerst die Summe der mit den Stückzahlen multiplizierten Absatzpreise errechnet und zwar als:
8 · 100 + 7 · 200 + 2 · 300 + 3 · 400 = 4.000 €.
Man erhält damit 100.000 ÷ 4.000 = 25 € pro einem Euro an Umsatz. Folgende Zuordnung gilt:

Produkt Stückkosten (€) Sortenkosten (€)
1200,0020.000,00
2175,0035.000,00
350,0015.000,00
475,0030.000,00

Tragfähigkeitsprinzip nach Maßgabe der Deckungsbeiträge

Bei dem Tragfähigkeitsprinzip mit der Maßgabe der Deckungsbeiträge werden zuerst die Deckungsbeiträge ausgerechnet (=Verkaufspreis pro Stück - variable Kosten pro Stück). Sodann werden diese mit den jeweiligen Stückzahlen multipliziert. Man erhält dann 5 · 100 + 5 · 200 + 1 · 300 + 2,5 · 400 = 2.800 €.
Es wird also 100.000 ÷ 2.800 = 35,71 € pro Euro an Deckungsbeitrag gerechnet.

Folgende Tabelle erhält man:

Produkt Stückkosten (€) Sortenkosten (€)
1178,5517.855,00
2178,5535.710,00
335,7110.713,00
489,2835.712,00