Inhaltsverzeichnis
Grundlegendes
Bevor die Prinzipien der Kostenrechnung besprochen werden, wird zunächst ein kurzer Überblick über die drei Teilrechnungen der Kostenrechnung gegeben.
Die Verrechnung von Kosten (Verrechnungsprinzip) hängt von dem Grundprinzip ab, nach dem man vorgeht. Folgende Grundprinzipien gibt es:
das Verursachungsprinzip,
das Durchschnittsprinzip sowie
das Tragfähigkeitsprinzip.
Das Verursachungsprinzip
Das wichtigste Prinzip in der KLR ist das sog. Verursachungsprinzip.
Dieses existiert sowohl
in allgemeiner Form als auch
in spezieller Form.
Allgemeines Verursachungsprinzip: Einem bestimmten Kalkulationsobjekt werden nur diejenigen Kosten angelastet, die dieses Objekt verursacht hat. Beim Kalkulationsobjekt kann es sich bspw. um eine komplette Kostenstelle, einen Betriebsbereich, ein Produkt handeln.
Spezielles Verursachungsprinzip: Einem einzelnen Kostenträger (als spezielles Kalkulationsobjekt) werden nur diejenigen Kosten zugerechnet, die dieser verursacht hat.
Beispiel
Das Unternehmen Gold AG produziert hochwertigen Schmuck.
Prüfungstipp
Nach dem Verursachungsprinzip sollen einem Kostenträger nur die Kosten zugeordnet werden, die dieser auch verursacht hat. Bspw. sind Einzelkosten nach dem Verursachungsprinzip zurechenbar (Zuckerverbrauch pro gebackenem Kuchen). Bei der Verrechnung von fixen Kosten in einer Vollkostenrechnung kann das Verursachungsprinzip nicht eingehalten werden, da verursachungsgerechte Bestimmungsgrößen fehlen (wie viele Mietkosten der Ladenmiete hat das einzelne Produkt (z.B. der Kuchen) verursacht?). In der Kostenrechnung wird angestrebt, alle Kosten möglichst verursachungsgerecht zuzuordnen.
Das Durchschnittsprinzip
Alle entstandenen Kosten werden hier auf die Kostenträger anhand von Wert- (€) und/oder Mengengrößen (Gewicht, Zeiten) verrechnet. Den Bezugsgrößen wird unterstellt, dass ein verursachungsnaher Zusammenhang zwischen Faktorverbrauch und Kostenentstehung existiert.
Das Tragfähigkeitsprinzip
Es wird gefragt, welcher Kostenträger aufgrund des von ihm erzielten Marktpreises welche Kosten tragen kann.
Merke
Dies bedeutet, dass einem Produkt,
- das einen hohen Marktpreis erzielt,
- auch hohe Kosten zugerechnet werden und einem Produkt
- mit niedrigem Marktpreis entsprechend
- weniger Kosten.
Beispiel
Als Beispiel kann man sich eine Konditorei vorstellen, die zwei Torten herstellt. Beide Torten verursachen in der Herstellung exakt die gleichen Kosten, bspw. jeweils 3 €. Torte A lässt sich für 6 € verkaufen, Torte B nur für 4 €. Nach dem Tragfähigkeitsprinzip würde man nun mehr Kosten auf Torte A verrechnen, sodass deren Herstellung teurer erscheint. Die Herstellung von Torte B soll dabei günstiger erscheinen, wegen der zu wenig verrechneten Kosten. Eine Kostenrechnung auf dieser Basis ist wenig geeignet, um die Basis für die betriebliche Entscheidungsfindung zu stellen.
Das Verursachungsprinzip als Kausalitätsprinzip
Das Verursachungsprinzip als Kausalitätsprinzip geht von einer Ursache-Wirkungs-Beziehung aus. Das heißt, dass Kosten durch eine Produktion entstehen.
In seiner Ausprägung als Finalitätsprinzip hingegen geht es um eine Zweck-Mittel-Beziehung. Dabei entstehen Kosten als Mittel zum Zweck der Leistungsentstehung. Das heißt also, dass Kosten entstehen, damit produziert wird. Dabei wirken Kosten dann direkt auf die Leistungserstellung ein (= Kosteneinwirkungsprinzip nach Kosiol). Das Finalitätsprinzip ist also das genaue Gegenteil des Kausalitätsprinzips.
Beispiel
Nach dem Kausalitätsprinzip tankt er, da er gefahren ist. Nach dem Finalitätsprinzip tankt er, da er fahren will.
Beispiel
Klara schließt das Ladekabel an ihr Smartphone an, um es aufzuladen.
Nach dem Kausalitätsprinzip lädt sie es, da sie es genutzt hat. Nach dem Finalitätsprinzip lädt sie es, da sie es nutzen will.
Bei dem Durchschnittsprinzip muss man fragen, welche Kosten im Durchschnitt auf den Kostenträger bzw. auf das Kalkulationsobjekt entfallen. Das Tragfähigkeitsprinzip ist ein Spezialfall des Durchschnittsprinzips für diejenigen Schlüsselgrößen, die von den Absatzpreisen der Kostenträger abhängen. Daher verrechnet man die nicht verursachungsgemäß zuordenbaren Kosten im proportionalen Verhältnis zu den Deckungsbeiträgen bzw. zu den Absatzpreisen der Kostenträger auf eben jene Kostenträger.
Beispiel zu den Ausprägungen der Prinzipien
Beispiel
Produkt | Mengeneinheiten | Preis | variable Kosten | Gewicht (kg/ME) |
1 | 100 | 8 | 3 | 2 |
2 | 200 | 7 | 2 | 2 |
3 | 300 | 2 | 1 | 6 |
4 | 400 | 3 | 0,5 | 4 |
Folgende Aufgabe für diesen Fall ist möglich:
Ermittle die Fixkosten pro Stück für die einzelnen Produktarten
a) nach dem Verursachungsprinzip,
b) nach dem Durchschnittsprinzip
- mit dem Gewicht als Schlüsselgröße und
- mit der Stückzahl als Schlüsselgröße
c) nach dem Tragfähigkeitsprinzip
- mit den Absatzpreisen als Schlüsselgröße und
- mit den Deckungsbeiträgen als Schlüsselgröße.
Die Lösungen sehen wie folgt aus:
a) nach dem Verursachungsprinzip lassen sich die Fixkosten nicht zuordnen.
b) das Durchschnittsprinzip kalkuliert nach Maßgabe des Gewichts folgendermaßen:
Zunächst muss das Gesamtgewicht ausgerechnet werden. Dieses beträgt
2 kg/ME · 100 ME + 2 kg/ME · 200 ME + 6 kg/ME · 300 ME + 4 kg/ME · 400 ME = 4.000 kg.
Es ergibt sich dadurch: 100.000 € ÷ 4.000 kg = 25 €/kg.
Durchschnittsprinzip nach Maßgabe des Gewichts
Damit lassen sich die Stück- und Sortenkosten wie folgt berechnen:
Produkt | Stückkosten (€) (kg pro Stück * 25 €/kg) | Sortenkosten (€) (Stückkosten * ME) |
1 | 50 | 5.000 |
2 | 50 | 10.000 |
3 | 150 | 45.000 |
4 | 100 | 40.000 |
Durchschnittsprinzip nach Maßgabe der Stückzahl
Bei dem Durchschnittsprinzip mit der Maßgabe der Stückzahl als Schlüsselgröße wird 100.000 € ÷ 1.000 ME gerechnet, da von den vier Produkten insgesamt 1.000 Stück hergestellt werden. Man erhält daher pro Mengeneinheit 100 €.
Produkt | Stückkosten (€) | Sortenkosten (€) |
1 | 100 | 10.000 |
2 | 100 | 20.000 |
3 | 100 | 30.000 |
4 | 100 | 40.000 |
Tragfähigkeitsprinzip nach Maßgabe der Absatzpreise
c) Nach dem Tragfähigkeitsprinzip mit den Absatzpreisen als Bezugsgröße wird zuerst die Summe der mit den Stückzahlen multiplizierten Absatzpreise errechnet und zwar als:
8 · 100 + 7 · 200 + 2 · 300 + 3 · 400 = 4.000 €.
Man erhält damit 100.000 ÷ 4.000 = 25 € pro einem Euro an Umsatz. Folgende Zuordnung gilt:
Produkt | Stückkosten (€) | Sortenkosten (€) |
1 | 200,00 | 20.000,00 |
2 | 175,00 | 35.000,00 |
3 | 50,00 | 15.000,00 |
4 | 75,00 | 30.000,00 |
Tragfähigkeitsprinzip nach Maßgabe der Deckungsbeiträge
Bei dem Tragfähigkeitsprinzip mit der Maßgabe der Deckungsbeiträge werden zuerst die Deckungsbeiträge ausgerechnet (=Verkaufspreis pro Stück - variable Kosten pro Stück). Sodann werden diese mit den jeweiligen Stückzahlen multipliziert. Man erhält dann 5 · 100 + 5 · 200 + 1 · 300 + 2,5 · 400 = 2.800 €.
Es wird also 100.000 ÷ 2.800 = 35,71 € pro Euro an Deckungsbeitrag gerechnet.
Folgende Tabelle erhält man:
Produkt | Stückkosten (€) | Sortenkosten (€) |
1 | 178,55 | 17.855,00 |
2 | 178,55 | 35.710,00 |
3 | 35,71 | 10.713,00 |
4 | 89,28 | 35.712,00 |
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