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In diesem Online-Kurs erlernen Sie die Bilanzierung nach Handels- und Steuerrecht in gebotener Tiefe auf Basis der
aktuellen Rechtsvorschriften und zugleich wissenschaftlich fundiert. Dieser Kurs eignet sich somit insbesondere für die Prüfungsvorbereitung auf Klausuren im Bilanzwesen im Rahmen Ihres Studiums an einer Universität oder Fachhochschule. Sie können ihn aber auch als schnelles und aktuelles Nachschlagewerk für die Praxis und zur betrieblichen und überbetrieblichen Fortbildung nutzen.
Wir verbinden die Betrachtungsweise der handelsrechtlichen Bilanzierung mit der Steuerbilanzierung anhand von leicht verständlichen Lerntexten, zahlreichen vertiefenden Lernvideos und interaktiven Übungsaufgaben für bestes Verständnis.
Aus handelsrechtlicher Perspektive lernen Sie alles rund um den Bilanzansatz, den Bilanzausweis und die Bilanzbewertung. Sie werden also nachvollziehen können, wann ein Vermögensgegenstand, eine Schuld oder ein Rechnungsabgrenzungsposten bilanziert wird (= Ansatz), wo er bilanziert wird (= Ausweis) und in welcher Höhe er in der Bilanz auftaucht (= Bewertung). Gerade beim letzten Punkt muss man stets den Überblick behalten, um sich nicht in den Details der plan- und außerplanmäßigen Abschreibungen und der Zuschreibungen zu verlieren. Gerade bei Erst- und Folgebewertung liegt die Schwierigkeit in der IHK-Prüfung, denn Sie müssen ein profundes gesetzestechnisches Wissen haben. Deshalb ist gerade an dieser Stelle wichtig, die Paragraphenkette stets im Blick zu haben, denn ihre Nennung sichert wichtige Fußgängerpunkte in der Prüfung, die man unbedingt "mitnehmen sollte".
Ausgehend von der handelsrechtlichen Bilanzierung betrachten wir zudem die steuerrechtlichen Besonderheiten. Da sind zunächst die unterschiedlichen Gewinnermittlungsvorschriften, nämlich Bilanzierung und Einnahmen-Überschuss-Rechnung, gefolgt von den Betriebsausgaben, die steuerlich nach § 4 V EStG nicht oder nicht komplett abzugsfähig sind, so wie die Geschenkaufwendungen, die Bewirtungsaufwendungen etc.
Dazu kommt die Zinsschranke, die teilweise den Abzugs von Zinsaufwendungen in spätere Jahre verschiebt. Auch das Maßgeblichkeitsprinzip des § 5 I 1 EStG sowie die vielen Konsequenzen und Durchbrechungen muss man genau kennen.
Die steuerliche Bewertungsvorschriften des § 6 EStG sind besonders vielschichtig, so z.B. bei der Teilwertabschreibung für das Anlage- und das Umlaufvermögen, aber auch bei der Abzinsung langfristiger Rückstellungen und Verbindlichkeiten. Schließlich machen die vielen Arten der Abschreibung nach § 7 EStG vielen Kopfzerbrechen!
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