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Bilanz nach Steuerrecht - Zurechnung von Immobilien zu Betriebs- oder Privatvermögen

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Bilanz nach Steuerrecht

Zurechnung von Immobilien zu Betriebs- oder Privatvermögen

Die beweglichen Wirtschaftsgüter werden entweder komplett dem Betriebsvermögen (notwendig oder gewillkürt) oder komplett dem Privatvermögen zuordnet. Auch die gemischte Nutzung führt wegen der oben erwähnten Nutzungsaufteilung zu einer kompletten Bilanzierung beim Betriebsvermögen oder beim Privatvermögen. Bei Immobilien hingegen gilt vielmehr die Regel, dass der betrieblich genutzte Teil einer Immobilie Betriebsvermögen und der privat genutzte Teile Privatvermögen darstellt.

Merke

Hier klicken zum AusklappenEs erfolgt also bei Immobilien eine Aufteilung. Ein gemischt genutzte Immobilie wird im Rahmen der Nutzung zu einem bestimmten Prozentsatz dem Betriebsvermögen und in Höhe des Rests dem Privatvermögen zugeordnet.