Die beweglichen Wirtschaftsgüter werden entweder komplett dem Betriebsvermögen (notwendig oder gewillkürt) oder komplett dem Privatvermögen zuordnet. Auch die gemischte Nutzung führt wegen der oben erwähnten Nutzungsaufteilung zu einer kompletten Bilanzierung beim Betriebsvermögen oder beim Privatvermögen. Bei Immobilien hingegen gilt vielmehr die Regel, dass der betrieblich genutzte Teil einer Immobilie Betriebsvermögen und der privat genutzte Teile Privatvermögen darstellt.
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