ZU DEN KURSEN!

Bilanz nach Steuerrecht - Bilanzierung des Leasinggegenstands beim Leasinggeber und Leasingnehmer

Kursangebot | Bilanz nach Steuerrecht | Bilanzierung des Leasinggegenstands beim Leasinggeber und Leasingnehmer

Bilanz nach Steuerrecht

Bilanzierung des Leasinggegenstands beim Leasinggeber und Leasingnehmer

Nachdem man die Frage geklärt hat, ob der Leasinggegenstand beim Leasinggeber oder beim Leasingnehmer zu aktivieren ist, geht es nun um die Frage, wie die Bilanzierung konkret erfolgt. Wenn der Leasingnehmer bilanzieren muss, so hat er den Leasinggegenstand mit den Anschaffungskosten, welche der Leasinggeber dem Leasingvertrag zugrunde legt, zzgl. den eigenen Anschaffungsnebenkosten zu aktivieren. Darüber hinaus muss er den aktivierten Leasinggegenstand über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (nicht also lediglich über die Grundmietzeit) abschreiben. Außerdem muss der Leasingnehmer eine Leasingverbindlichkeit passivieren, wobei die jährlichen Leasingraten hierbei in

  • Zinsanteil,
  • Kostenanteil und
  • Tilgungsanteil

untergliedert werden. Dies geschieht wie folgt.

Berechnung der jährlichen Verbindlichkeiten beim Leasingnehmer und der jährlichen Forderungen beim Leasinggeber

Zur Berechnung der jährlichen Verbindlichkeiten beim Leasingnehmer und der jährlichen Forderungen beim Leasinggeber kann nach dem folgenden Schema verfahren werden:

Methode

  1. Ermittle die insgesamt zu zahlenden Leasingraten während der Grundmietzeit. 
  2. Subtrahiere hiervon die Anschaffungskosten des Leasinggebers.
  3. Die Differenz ergibt den Zins- und Kostenanteil. 
  4. Subtrahiere hiervon den insgesamt anfallenden Kostenanteil. 
  5. Die Differenz ergibt den gesamten Zinsanteil.
  6. Ermittle die Zinsanteile der einzelnen Jahre
  7. Trage die Kostenanteile, die Zinsanteile, ihre Summe sowie die Leasingraten in eine Tabelle ein. 
  8. Die Differenz aus Leasingrate und Zins- und Kostenanteil ergibt den jeweiligen Tilgungsanteil der einzelnen Jahre. 
  9. Die erste Verbindlichkeit bzw. Forderung entsteht in Höhe der Anschaffungskosten des Leasinggebers. 
  10. Subtrahiere hiervon den Tilgungsanteil des ersten Jahres und erhalte die Verbindlichkeit bzw. die Forderung des 2. Jahres usw.

Berechnung anhand der Zinsstaffelmethode

Expertentipp

Digitale Methode 
Schreibe diesen Betrag, um welchen die einzelnen Beträge abnehmen, in die letzte Periode und rechne dann jeweils die 10.000 € darauf. Man erhält die einzelnen Zinsanteile. Damit erhält man 

Jahre

Zinsanteil

1

40.000 €

2

30.000 €

3

20.000 €

4

10.000 €

In die Tabelle trägt man also die einzelnen Zinsanteile ein. Die Kostenanteile sind aus der Aufgabenstellung bekannt und können ebenfalls hingeschrieben werden, genauso wie die einzelnen Leasingraten. Die Summe aus Zins- und Kostenanteil folgt damit auch. Schließlich beträgt die Forderung bzw. Verbindlichkeit im ersten Jahr 180.000 €. Wenn man schließlich von der Leasingrate von 80.000 € den Zins- und Kostenanteil von 50.000 € abzieht, erhält man den Tilgungsanteil des ersten Jahres in Höhe von 30.000 €. Die Forderung bzw. Verbindlichkeit des zweiten Jahres liegt damit bei 180.000 - 30.000 = 150.000 €. Analog rechnet man die anderen Bestände aus und erhält 

Jahre

Verbindlichkeit/

Forderung

Leasingrate

Zins- und

Kostenanteil

Kostenanteil

Zinsanteil

Tilgungsanteil

1

180.000 €

80.000 €

50.000 €

10.000 €

40.000 €

30.000 €

2

150.000 €

80.000 €

40.000 €

10.000 €

30.000 €

40.000 €

3

110.000 €

80.000 €

30.000 €

10.000 €

20.000 €

50.000 €

4

60.000 €

80.000 €

20.000 €

10.000 €

10.000 €

60.000 €


Berechnung anhand der Barwertvergleichsmethode

Bei der Barwertvergleichsmethode berechnet man zunächst den Zins, der die Gleichung

180.000 = 80.000/(1 + i) + 80.000/(1 + i) 2 + … + 80.000/(1 + i) 4 löst.

Nach der Methode der linearen Interpolation erhält man für i die Approximation i = 27,769 %. Hiermit wird die Forderung bzw. Verbindlichkeit des ersten Jahres multipliziert: 180.000·0,27769 = 49.984,2.

Man erhält den Zins- und Kostenanteil des ersten Jahres. Wenn man hiervon den Kostenbestandteil abzieht, erhält man den ausschließlichen Zinsanteil im Jahr 1 in Höhe von 39.984,2 €.

Wieder errechnet sich der Tilgungsanteil als Differenz aus Leasingrate und Zins- und Kostenstandteil, also hier 80.000 – 49.984,2 = 30.015,20 €. Die zu passivierende Verbindlichkeit liegt daher im zweiten Jahr beim Leasingnehmer bei 180.000 - 30.015,2 = 149.984,20 €. Dies rechnet man analog weiter und erhält

Jahre

Verbindlichkeit/

Forderung

Leasingrate

Zins- und

Kostenanteil

Kostenanteil

Zinsanteil

Tilgungsanteil

1

180.000 €

80.000 €

49.984,2 €

10.000 €

39.984,2 €

30.015,2 €

2

149.984,2 €

80.000 €

41.649,11 €

10.000 €

31.649,11 €

38.351,89 €

3

111.633,31 €

80.000 €

30.999,45 €

10.000 €

20.999,45 €

49.000,55 €

4

62.633,76 €

80.000 €

17.392,41 €

10.000 €

7392,49 €

62.608,51 €

Die Differenz zwischen Verbindlichkeit/Forderung des letzten Jahres von 62.633,76 € und dem Tilgungsanteil im Jahre 4 in Höhe von 62.608,51 € liegt darin begründet, dass der Zins von 27,769 % nicht genau genug war. Es empfiehlt sich also hier, recht genau den Zins zu interpolieren, bevor man mit der Tabelle beginnt.