Inhaltsverzeichnis
Es gibt steuerlich unterschiedliche Arten von Abschreibungen für Immobilien, nämlich die
- lineare Abschreibung und die
- degressive Abschreibung.
Merke
Überblick über die steuerliche Gebäudeabschreibung
Welche Abschreibungsart wann anzuwenden ist, bestimmt sich danach, ob es sich um Betriebsvermögen oder Privatvermögen handelt und ob die Wohnung bzw. das Gebäude zu betrieblichen Zwecken oder zu (fremden) Wohnzwecken benutzt wird.
Folgende Übersicht erleichtert die Vorgehensweise von steuerlichen Gebäudeabschreibungen
- für Betriebsvermögen
- Nutzung zu (eigenen/fremden) betrieblichen Zwecken
- Wirtschaftsgebäude
- lineare Abschreibung
- 1. - 33, 3. Jahr: 3 % pro Jahr
- lineare Abschreibung
- Wirtschaftsgebäude
- Nutzung zu (fremden) Wohnzwecken (Mietwohnneubauten)
- lineare Abschreibung
- 1. - 50. Jahr: 2 % p.a. (Fertigstellung nach 31.12.1924)
- 1. - 50. Jahr: 2,5 % p.a. (Fertigstellung vor 01.01.1925)
- degressive Abschreibung (Mietwohnneubauten)
- 1. - 8. Jahr: 5 % pro Jahr
- 9. - 14. Jahr: 2,5 % pro Jahr
- 15. - 50. Jahr: 1,25 % pro Jahr
- lineare Abschreibung
- Nutzung zu (eigenen/fremden) betrieblichen Zwecken
für Privatvermögen
- Nutzung zu (fremden) betrieblichen Zwecken
- andere Gebäude
- lineare Abschreibung
- 1. - 50. Jahr: 2 % p.a. (Fertigstellung nach 31.12.1924)
- 1. - 50. Jahr: 2,5 % p.a. (Fertigstellung vor 01.01.1925)
- degressive Abschreibung (Mietwohnneubauten)
- 1. - 8. Jahr: 5 % pro Jahr
- 9. - 14. Jahr: 2,5 % pro Jahr
- 15. - 50. Jahr: 1,25 % pro Jahr
- lineare Abschreibung
- andere Gebäude
Nutzung zu Wohnzwecken
- Mietwohnneubauten
- lineare Abschreibung
- 1. - 50. Jahr: 2 % p.a. (Fertigstellung nach 31.12.1924 )
- 1. - 50. Jahr: 2,5 % p.a. (Fertigstellung vor dem 01.01.1925)
- degressive Abschreibung (Mietwohnneubauten)
- 1. - 8. Jahr: 5 % pro Jahr
- 9. - 14. Jahr: 2,5 % pro Jahr
- 15. - 50. Jahr: 1,25 % pro Jahr
- lineare Abschreibung
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