Absetzungsberechtigt ist derjenige, welcher die Abnutzung des Wirtschaftsgutes wirtschaftlich tragen muss. Dies wird in der Regel der zivilrechtliche Eigentümer sein.
Expertentipp
Beispiel
Der L ist solange zivilrechtlicher Eigentümer, wie der A noch nicht bezahlt hat. Allerdings ist A schon ab dem Erhalt der Maschine bereits wirtschaftlicher Eigentümer. Deshalb ist der A berechtigt und verpflichtet, die AfA vorzunehmen.
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