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Bilanz nach Steuerrecht - Anschaffungsnebenkosten nach § 255 I 1 HGB

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Bilanz nach Steuerrecht

Anschaffungsnebenkosten nach § 255 I 1 HGB

Zu den Anschaffungsnebenkosten gehören nach § 255 I 1 HGB jene Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand in seinen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Hierzu zählen

  • Fundamentierungskosten,
  • Versicherungen,
  • Frachtgebühren usw.

Die Anschaffungsnebenkosten machen oftmals einen nicht unerheblichen Teil der Anschaffungskosten insgesamt aus. Auch sie sind grundsätzlich netto zu buchen (soweit die bilanzierende Unternehmung zum Vorsteuerabzug berechtigt ist).