Die fortgeführten Anschaffungskosten ermitteln sich wie folgt:
Anschaffungskosten am 15.10.2015 | 25.000 € |
abzgl. AfA 2015 (25.000 € · 20 % · 3/12) | 1.250 € |
abzgl. AfA 2016 (25.000 € · 20 %) | 5.000 € |
abzgl. AfA 2017 (25.000 € · 20 % · 4/12) | 1.666,67 € |
Einlagewert | 17.083,33 € |
Da die Einlage innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung erfolgte und der Teilwert die fortgeführten Anschaffungskosten übersteigt, ist das Fahrzeug mit den fortgeführten Anschaffungskosten nach § 6 I Nr. 5 EStG anzusetzen.
Weitere interessante Inhalte zum Thema
-
Aufgaben, Beispiele und Berechnungen zur Kombinatorik
Vielleicht ist für Sie auch das Thema Aufgaben, Beispiele und Berechnungen zur Kombinatorik (Kombinatorik) aus unserem Online-Kurs Wahrscheinlichkeitsrechnung interessant.
-
Abzinsung von unverzinslichen Verbindlichkeiten
Vielleicht ist für Sie auch das Thema Abzinsung von unverzinslichen Verbindlichkeiten (Wirtschaftsgut) aus unserem Online-Kurs Bilanz nach Steuerrecht interessant.