Willi Schmitz führt einen Spiele-Großhandel in Köln. Ein Wirtschaftsjahr entspricht einem Kalenderjahr. Er ermittelt den Gewinn nach § 4 I i.V. mit § 5 EStG und versteuert seine Umsätze nach den allgemeinen Vorschriften des UStG. Willi Schmitz ist zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt. Seine Umsätze unterliegen einem Steuersatz von 19 %. Die Voraussetzungen nach § 7g EStG sind erfüllt. Er benutzt für andere einschlägige Wirtschaftsgüter die Pool-Abschreibung. Seit Anfang Mai 2017 benutzt Schmitz sein privates Regal nur noch als Ablagemöglichkeit für seine Akten im Betriebsgebäude. Das Regal wurde Anfang Mai 2009 für 5.210 € gekauft und hat eine Gesamtnutzungsdauer von zehn Jahren. Anfang Mai betrug sein Teilwert 350 €.
Geben Sie die höchstmögliche Afa für das Regal im Zeitraum der betrieblichen Nutzung 2017 an. Ermitteln Sie den Einlagewert und begründen Sie. Buchen Sie Afa und Einlage.
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