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Bilanz nach Steuerrecht - LIFO-Verfahren - Last In - First Out

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Bilanz nach Steuerrecht

LIFO-Verfahren - Last In - First Out

Beim Lifo-Verfahren (Last In – First Out; LIFO, engl. „zuletzt hinein – zuerst hinaus“) wird unterstellt, dass die zuletzt angeschafften oder hergestellten Gegenstände des Vorratsvermögens zuerst verbraucht oder verkauft werden.

Voraussetzung für die Anwendung des Lifo-Verfahrens ist, dass auch handelsbilanziell nach Lifo bewertet wurde.

Expertentipp

Hier klicken zum AusklappenDie Lifo-Methode muss nicht mit der tatsächlichen Verbrauchsfolge des Betriebs übereinstimmen. Trotzdem darf sie nicht völlig unvereinbar mit dem betrieblichen Geschehensablauf sein (R 6.9 II 2 EStR). So wäre es z.B. unvereinbar mit dem Ablauf, wenn man verderbliches Obst mit Lifo bewertete, wird doch hierbei das zuerst angeschaffte Obst auch zuerst weiter veräußert. Hier würde sich daher eher Fifo anbieten. Mangels steuerlicher Anwendbarkeit käme damit eher das Durchschnittsverfahren infrage.

Auch das Lifo-Verfahren existiert als

  • periodisches Verfahren und als
  • permanentes Verfahren.