Die Subtraktionsmethode stellt die handelsrechtliche Bewertung für Vorratsvermögen dar. Als niedrigerer Teilwert ist jener Betrag anzusetzen,
- der von dem voraussichtlich erzielbaren Veräußerungserlös (A)
- und nach Abzug des durchschnittlichen Unternehmergewinns (B) und
- des nach dem Bilanzstichtag noch anfallenden betrieblichen Aufwands (C)
verbleibt (R 6.8 II 3 EStR).
Der Teilwert berechnet sich als TW = A - B - C.
Vereinfachend kann der Teilwert als Differenz aus erzielbarem Verkaufserlös und dem nach dem Bilanzstichtag noch anfallenden Teil des durchschnittlichen Rohgewinnaufschlags errechnet werden.
Merke
Beispiel
Bezogen auf den noch erzielbaren Verkaufspreis liegt der durchschnittliche Unternehmergewinn bei 20 %. Nach dem Bilanzstichtag fallen, nachgewiesen durch die Betriebsabrechnung, noch 60 % der betrieblichen Kosten an. Diese berechnen sich als Differenz aus ursprünglich geplantem Verkaufspreis abzüglich der Anschaffungskosten und abzüglich des durchschnittlichen Unternehmergewinns, bezogen auf den ursprünglichen Verkaufspreis.
Der voraussichtliche Veräußerungserlös liegt bei 80 % von 80.000 €, also bei 64.000 €. Der durchschnittliche Unternehmergewinn beträgt 20 % des noch erzielbaren Verkaufserlöses, also 0,2∙64.000 = 12.800 €. Die Kosten berechnen sich ausgehend vom ursprünglich geplanten Verkaufserlös von 80.000 €, abzüglich der Anschaffungskosten von 30.000 € und abzüglich des durchschnittlichen Unternehmergewinns, bezogen auf den ursprünglichen Verkaufspreis - 20 % von 80.000, also 16.000 €, also als 80.000 - 30.000 - 16.000 = 34.000. Nach dem Bilanzstichtag fallen nur noch 60% der Kosten an, also 34.000∙0,6 = 20.400 €.
Man erhält damit insgesamt als Teilwert nach der Subtraktionsmethode TW = A - B - C = 64.000 - 12.800 - 20.400 = 30.800 €.
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