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Bilanz nach Steuerrecht - Bewertung des Vorratsvermögens nach der Formelmethode

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Bilanz nach Steuerrecht

Bewertung des Vorratsvermögens nach der Formelmethode

Wenn der nach dem Stichtag anfallende betriebliche Aufwand nicht direkt den Waren zugeordnet werden kann, so darf die Teilwertberechnung nach der sog. Formelmethode vorgenommen werden (R 6.8 II 5, 6 EStR). Hiernach wird der Teilwert wie folgt kalkuliert:

Merke

Teilwert = Z/(1 + Y1 + Y2∙W) Teilwert nach Formelmethode.

Hierbei bedeuten

Zder erzielbare Verkaufspreis
  
Y1der Durchschnittsunternehmergewinnprozentsatz, bezogen auf die Anschaffungskosten
  
Y2der Rohgewinnaufschlagsrest, also die Differenz aus Roh gewinnaufschlag und Gewinnaufschlag
  
W Prozentsatz an Kosten, der noch nach Abzug des durch schnittli chen Unternehmergewinnprozentsatzes vom Rohgewinnaufschlagssatz anfällt.

Expertentipp

Formel-Methode:
Einige Dinge sind bei den Einzelposition zu beachten:

Zu Z : Der erzielbare Verkaufspreis ist der noch zu erzielende Verkaufspreis, nicht etwa der ursprünglich angesetzte Verkaufspreis.

Zu Y1 : Weiterhin bezieht sich die Größe Y1, also der Durchschnittsunternehmergewinnprozentsatz, auf die Anschaffungskosten und nicht etwa auf den ursprünglichen Verkaufspreis. Wenn dies in der Aufgabenstellung angegeben ist, muss zunächst der Durchschnittsunternehmergewinnprozentsatz auf die Anschaffungskosten umgerechnet werden.

Zu Y2 : Weiterhin ist der Unterschied zwischen dem Rohgewinnaufschlags rest und dem Gewinnaufschlag zu beachten. Man muss also zunächst den Gewinnaufschlag Y1 abziehen vom Rohgewinnaufschlag, um Y2 zu erhalten.

Beispiel

Der Steuerpflichtige Christian E aus Recklinghausen hat einen Warenbestand, für den er 50.000 € bei der Anschaffung aufwenden musste. Er verfügt über kein Warenwirtschaftssystem. Bezogen auf die Anschaffungskosten rechnet er mit einem Rohgewinnaufschlagsatz von 180 %. Er ist sicher, noch 80 % des ursprünglichen Verkaufspreises von 60.000 € erzielen zu können. Der durchschnittliche Unternehmergewinn von Christian E beträgt 20 % des ursprünglichen Verkaufspreises. Nach dem Bilanzstichtag noch anfallende Kosten, genauer gesagt der dann noch anfallende Kostenanteil des ursprünglichen Rohgewinnaufschlagsatzes ohne den hierin enthaltenen Gewinnanteil werden mit 60 % geschätzt.

Berechne den Teilwert des Warenbestandes.

Der noch erzielbare Verkaufspreis beträgt 80 % von 60.000 €, also 48.000 €. Der Durchschnittsunternehmergewinnprozentsatz muss auf die Anschaffungskosten bezogen werden. In der Aufgabenstellung beträgt dieser 20 % des ursprünglichen Verkaufspreises, also 0,2∙60.000 = 12.000 €. Diese 12.000 €, bezogen auf die Anschaffungskosten von 50.000 €, machen also 12.000/50.000 = 24 % hiervon aus.

Das maßgebliche Y1 ist damit 0,24 und nicht etwa 0,2. Schließlich muss der Rohgewinnaufschlagrest berechnet werden als Differenz aus Rohgewinnaufschlag und Gewinnaufschlag, also als Y2 = 180 % - 24 % = 156 %. Danach ist der Prozentsatz an Kosten W = 60 %.

Also rechnet man

Teilwert= Z/(1 + Y1 + Y2∙W)
 = 48.000/(1 + 0,24 + 1,56∙0,6)
 = 48.000/2,176
 = 22.058,82 €.