Inhaltsverzeichnis
In den folgenden Kurseinheiten lernen Sie die Methoden der Gewinnermittlung.
Ziel ist es, dass Sie die folgenden Verfahren beherrschen:
- den allgemeinen Betriebsvermögensvergleich,
- den besonderen Betriebsvermögensvergleich und
- die Einnahmen-Überschussrechnung.
Hierbei müssen Sie insb. die Begriffe der Einlagen und der Entnahmen kennen und die Konsequenz des Maßgeblichkeitsprinzips. Schließlich ist die Kenntnis der sog. Zinsschranke sehr wichtig. Machen Sie sich zunächst den Aufbau des § 4 EStG klar.
Aufbau des § 4 EStG
Expertentipp
- § 4 I EStG Gewinnbegriff
- § 4 II EStG Bilanzänderung
- § 4 III EStG Einnahmen-Überschuss-Rechner
- § 4 IV EStG Definition des Begriffs „Betriebsausgabe“
- § 4 V EStG Betriebsausgaben, die als solche steuerlich nicht anerkannt werden, die also wieder hinzugerechnet werden müssen, wenn sie vorher abgezogen wurden
- § 4 V b EStG die Gewerbesteuer ist keine Betriebsausgabe
- § 4 VII EStG die Aufwendungen, für die Abzugsverbote nach § 4 V 1 Nr. 1 – 4, 6b und 7 EStG bestehen, müssen einzeln und getrennt von den sonstigen Betriebsausgaben aufgezeichnet werden.
Gewinneinkunftsarten und Überschusseinkunftsarten
Das Einkommensteuerrecht unterscheidet
- Gewinneinkunftsarten und
- Überschusseinkunftsarten.
Für die Gewinneinkunftsarten ist der steuerlich relevante Gewinn zu ermitteln. Hierfür existieren unterschiedliche Gewinnermittlungsmethoden:
- Betriebsvermögensvergleich
- allgemein (§ 4 I EStG) und
- besonders (§ 5 I 1 EStG),
- Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung (§ 4 III EStG),
- Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen bei Land- und Forstwirten (§ 13a EStG).
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