Bei der Einzelunternehmerin Julia müssen folgende Tatbestände noch berücksichtigt werden:
a) Unbebautes Grundstück (Buchwert 200.000 €), bis zu Beginn des Jahres 02 als Firmenparkplatz genutzt worden, wurde im weiteren Verlauf des Jahres 02 mit einem Einfamilienhaus bebaut, in das die Unternehmerin in 12/02 mit ihrer Familie eingezogen ist. Der Teilwert nach § 6 Abs. 1 S. 3 EStG hat während des ganzen Jahres 02 insgesamt 800.000 € betragen.
b) Es sind auf dem Konto „sonstige betriebliche Aufwendungen/Versicherungen“ am 1.9.02 8.000 € Feuerversicherungsprämien gebucht worden, welche den Zeitraum vom 1.9.02 bis 28.2.03 betreffen.
c) Mieteinnahmen von 4.000 €, die am 22.12.02 für Januar 03 vereinnahmt worden sind, stehen auf dem Konto „sonstige betriebliche Erträge/Mieterträge“.
d) Über das Konto „sonstige betriebliche Aufwendungen/Prozesskosten“ wurden in 02 auch die Kosten eines Prozesses aus einem bereits vor 2000 entstandenen (und jetzt rechtskräftig entschiedenen) Rechtsstreit in Höhe von 8.000 € gebucht, obwohl zum 31.12.01 vorsichtigerweise bereits 20.000 € zurückgestellt worden waren.
e) Die Stichtagsinventur hat folgende Werte ergeben:
- Rohstoffe: 100.000 € (der Anfangsbestand war am 1.1.02 50.000 €, im Laufe des Jahres 02 waren auf dem Rohstoffkonto insgesamt Zugänge in Höhe von 800.000 € gebucht worden).
- Erzeugnisse 200.000 € (Anfangsbestand war am 1.1.02 250.000 €, ansonsten war in 02 auf dem Konto keine Buchung vorgenommen worden).
- Waren: 80.000 € (Anfangsbestand am 1.1.02 100.000 €, im Laufe des Jahres 02 sind auf diesem Wareneingangskonto insgesamt Zugänge in Höhe von 500.000 € gebucht worden.
Gib die Buchungssätze an, die im Hinblick auf die o.a. Tatbestände noch vorzunehmen sind und zeige auf, wie sich diese auf Gewinn und Eigenkapital auswirken.