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Berechnung der übertragungsfähigen stillen Reserven:
Die übertragungsfähigen stillen Reserven errechnen sich durch die Formel
Übertragungsfähige stille Reserven = (Herstellungskosten/Entschädigung)·stille Reserve
= $\ \frac {3.400.000}{4.000.000} \cdot 1.083.333,33 $
= $\ 0,85 \cdot 1.083.333,33 $
= 920.833,33 €.
Es erfolgt mithin lediglich eine Übertragung von 85 % der stillen Reserven. Die Übertragung kann nun
- direkt und
- indirekt
erfolgen.
Direkte Übertragung der stillen Reserven
Bei der direkten Methode werden außerplanmäßige Abschreibungen auf die Herstellungskosten des neuen Gebäudes vorgenommen (§ 254 i.V.m. § 279 II HGB). Die Bemessungsgrundlage des dann folgenden Abschreibungsplans sinkt entsprechend. Bei der direkten Übertragung bucht man
Abschreibungen auf Sachanlagen und Gebäude | an | Grundstücke und Gebäude | 920.833,33 € |
Sonderposten mit Rücklagenanteil | an | SBE | 83.333,33 € |
Der Gewinn steigt also in Höhe von Erträge - Abschreibungen = 1.083.333,33 - 920.833,33 = 162.500 €. Der Restbuchwert des Jahres 2016, also für das neue Gebäude, liegt bei 3.400.000 - 920.833,33 = 2.479.166,67 €. Dieser Restbuchwert wird auf die Nutzungsdauer von 15 Jahren planmäßig verteilt. Die Jahresabschreibungen liegen damit bei $\ \frac {2.479.166,67}{15} = 165.277,78 $, die anteilige Abschreibung des Jahres 2016 ist damit $\ 165.277,78 \cdot \frac {5}{12} = 68.865,74\ € $. Der Restbuchwert des Jahres 2016, also für das neue Gebäude, liegt bei Herstellungskosten abzgl. übertragungsfähige stille Resevern= 2.479.166,67 - 68.865,74 = 2.410.300,93 €. Der Buchungssatz lautet
Abschreibungen auf Sachanlagen | 68.865,74 | an | Grundstücke und Gebäude | 68.865,74 € |
Merke
Indirekte Übertragung der stillen Reserven
Die indirekte Methode berücksichtigt zunächst eine passivische Wertberichtigung in Höhe des übertragenen Betrages in den Sonderposten mit Rücklageanteil. Das Gebäude wird planmäßig abgeschrieben, wobei die Herstellungskosten als Abschreibungsausgangsbasis genommen werden.
Die Buchungssätze lauten:
SPA | an | SOPO | 920.833,33 € |
SOPO | an | SBE | 1.083.333,33 € |
Die Jahresabschreibung ist bei der indirekten Methode $\ \frac {3400.000}{15} = 226.666,67 $, die anteilige Jahresabschreibung also $\ \frac {5}{12} \cdot 226.666,67 = 94.444,44\ € $. Der Restbuchwert des Jahres 2006 errechnet sich damit durch Anschaffungskosten - anteilige Abschreibung in 2006 = 3400.000 - 94.444,44 = 3305.555,56. Der Buchungssatz lautet daher
Abschreibungen an Sachanlagen | an | Grundstücke und Gebäude | 94.444,44 € |
Die passivische Wertberichtigung, die bei der direkten Übertragung der stillen Reserven ausgerechnet wird, darf ausschließlich den Unterschiedsbetrag zwischen handelsrechtlich gebotener und steuerrechtlich zulässigem Ansatz enthalten. Deswegen muss sie in jedem Jahr insofern gekürzt werden, als sich handelsrechtlich gebotene und steuerrechtlich zulässige Abschreibungen unterscheiden. Deswegen rechnet man
Errechnung des Kürzungsbetrags der passivischen Wertberichtigung
handelsrechtlichen gebotener Restbuchwert | 3.305.555,56 € |
steuerrechtlich bedingter Restbuchwert | 2.410.300,93 € |
passivische Wertberichtigung | 895.254,63 € |
Die Wertberichtigung ist in Höhe von 920.833,33 - 895.254,63 = 25.578,70 € aufzulösen.
Der Buchungssatz hierzu ist
Sonderposten mit Rücklageanteil | an | SBE | 25.578,7 € |
Die Belastung des Jahresergebnisses liegt deswegen bei SBE - anteilige Jahresabschreibung für 2015 = 25.578,70 - 94.444,44 = 68.865,74 €.
Merke
Bilanzansatz zum 31.12.15 | |
bei direkter Übertragung | 2.410.300,93 € |
bei indirekter Übertragung | 3.305.555,56 € |
= Höhe der passivischen Wertberichtigung | 895.294,63 € |
Für das Jahr 2016 ergeben sich folgende Überlegungen.
Bei direkter Übertragung lautet der Buchungssatz
Abschreibungen auf Sachanlagen | an | Grundstücke und Gebäude | 165.277,78 €, |
was man durch 2479.166,67/15 = 165.277,78 € ausrechnet. Der Restbuchwert am Ende des Jahres 2016 liegt deswegen bei $$\ RBW_{15} = RBW_{14} - Abschreibung_{15} = 2410.300,93 - 165.277,78 = 2245.023,15\ € $$ Bei der indirekten Übertragung wie liegt die Abschreibung hingegen bei $\ \frac {3400.000}{15} = 226.666,67\ € $, deswegen ist der Buchungssatz
Abschreibungen auf Sachanlagen | an | Grundstücke und Gebäude | 226.666,67 €. |
Der Restbuchwert am Ende des Jahres 2016 liegt bei 3305.555,56 - 226.666,67 = 3078.888,89. Die Höhe der passivischen Wertberichtigung ist 3078.888,89 - 2245.023,15 = 833.865,74 €. In Höhe von 895.294,63 - 833.865,74 = 61.428,89 € ist damit die Wertberichtigung aufzulösen. Der Buchungssatz lautet
Sonderposten mit Rücklagenanteil | an | SBE | 61.428,89 €. |
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