Man spricht von einem aktivischen Konsolidierungsausgleichsposten, wenn dieser größer ist als null, wenn also der Beteiligungsbuchwert das anteilige Eigenkapital übersteigt.
Merke
Beispiel
Der Konsolidierungsausgleichsposten beträgt damit
KAP = Buchwert der Beteiligung abzgl. anteiliges Eigenkapital
= 500 - 300
= 200 > 0.
Der um Konsolidierungsausgleichsposten ist damit aktivisch, denn die Mutter AG hat für die Beteiligung bei der Tochter GmbH 200 € zuviel bezahlt.
Folgende Gründe können die Ursache sein für einen aktivischen Konsolidierungsausgleichsposten:
das Tochterunternehmen verfügt über stille Reserven in seiner Bilanz,
der Tochter werden positive Zukunftschancen eingeräumt,
die Beteiligung ist schlichtweg überbewertet, es wurde also für die Beteiligung zuviel bezahlt.
Der Begriff der stillen Reserven ist sehr wichtig. Man spricht hiervon, wenn
Aktivpositionen unterbewertet oder
Passivpositionen überbewertet
sind.
Beispiel
Nach dem AK/HK-Prinzip darf die Bewertung nach Handelsrecht niemals über diese 1.000 DM (heute umgerechnet in €) hinausgehen. Da ein Grundstück nicht planmäßig abgeschrieben werden darf, steht es weiterhin mit (nun umgerechneten, ungefähren) 500 € in der Bilanz. Da das Grundstück aber mittlerweile 1.000.000 € wert ist, handelt sich um eine stille Reserve in Höhe von 1.000.000 - 500 = 999.500 €. Somit ist die Aktivposition "Grundstück" unterbewertet.
Der zweite Fall, dass also dem Tochterunternehmen positive Zukunftschancen eingeräumt werden, dürfte den Normalfall ausmachen, weil es gerade dann attraktiv, ein Unternehmen zu erwerben.
Der dritte Fall ist nicht zu verwechseln mit dem zweiten, denn es wurde zwar zuviel bezahlt, aber nicht aus positiven Zukunftschancen heraus, sondern weil der Wert der Unternehmung mittlerweile gesunken ist. Es liegt eine Pflicht zur außerplanmäßigen Abschreibung vor, deshalb dürfte dieser Fall in der Praxis selten vorkommen.
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