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Bilanz nach Steuerrecht - Steuerfreie Rücklagen - Sonderposten mit Rücklageanteil

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Bilanz nach Steuerrecht

Steuerfreie Rücklagen - Sonderposten mit Rücklageanteil

Expertentipp

Hier klicken zum AusklappenEin steuerrechtliches Wahlrecht durfte nach der umgekehrten Maßgeblichkeit nur dann in Anspruch genommen werden, wenn es in der Handelsbilanz auch angesetzt wurde. Die Abschreibung, die über das handelsrechtliche Ausmaß hinausging, wurde durch den sog. Sonderposten mit Rücklageanteil gebildet. Nach Inkrafttreten des BilMoG darf ein solcher Sonderposten mit Rücklageanteil handelsrechtlich nicht mehr gebildet werden (sogenanntes Passivierungsverbot).

Beispiel

Hier klicken zum Ausklappen Beispiel: Die Anschaffungskosten einer Maschine liegen bei 200.000 €, die Nutzungsdauer sei acht Jahre. Aufgrund einer steuerlichen Sonderregelung sei es möglich, eine steuerliche Sonderabschreibung von 30 % im ersten Jahr in Anspruch zu nehmen. Danach ist die Maschine in gleichen Teilen abzuschreiben.

Der Unterschied zwischen steuerrechtlicher und handelsrechtlicher Abschreibung wurde in den Sonderposten mit Rücklageanteil gestellt:

Abschreibungsarten Werte
steuerrechtliche Abschreibung60.000 €
handelsrechtliche Abschreibung25.000 €
Sonderposten mit Rücklageanteil 35.000 €

Sonderposten mit Rücklageanteil

Der Buchungssatz lautet im Jahre 01 (TAM steht für Technische Anlagen und Maschinen):

TAM anBank200.000 €
Abschreibungen anTAM25.000 €
SBA anSOPO35.000 €

Es wurde also in der Handelsbilanz ebenfalls mit Aufwendungen in Höhe von 25.000 + 35.000 = 60.000 € gerechnet statt nur mit 25.000 €, wie es ohne den Sonderposten mit Rücklageanteil der Fall wäre. Der Buchungssatz in den Jahren 2002 – 2008 ist hingegen

Abschreibungen anTAM25.000 €
Sonderposten mit Rücklagenanteil anSBE5.000 €

Der Sonderposten mit Rücklageanteil wurde im ersten Jahr gebildet mit 35.000 €, weil die steuerrechtliche Abschreibung in dieser Größenordnung höher ist als die handelsrechtliche Abschreibung. In den folgenden Jahren allerdings wurde dieser dann pro rata temporis wieder aufgelöst, denn die steuerrechtliche Abschreibung war dann jeweils kleiner als die handelsrechtliche. Die vorstehenden Überlegungen fasst die folgende Tabelle zusammen.

Jahr handelsrechtl. Abschreibung steuerrechtl. Abschreibung Wertentw. SOPO RBW – HaBi Maschine Buchwert SOPO GuV
125.000 €60.000 €35.000 €175.000 €35.000 €-60.000 €
225.000 €20.000 €-5.000 €150.000 €30.000 €-20.000 €
325.000 €20.000 €-5.000 €125.000 €25.000 €-20.000 €
425.000 €20.000 €-5.000 €100.000 €20.000 €-20.000 €
525.000 €20.000 €-5.000 €75.000 €15.000 €-20.000 €
625.000 €20.000 €-5.000 €50.000 €10.000 €-20.000 €
725.000 €20.000 €-5.000 €25.000 €5.000 €-20.000 €
825.000 €20.000 €-5.000 €0 €0 €-20.000 €

Entwicklung Sonderposten mit Rücklageanteil