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Zunächst sind die Voraussetzungen für den Ansatz von Pensionsrückstellungen zu kennen, diese stehen in § 6a I EStG. Wichtig ist, dass
- der Pensionsberechtigte einen Rechtsanspruch auf einmalige oder laufende Pensionsleistungen hat (§ 6a I Nr. 1 EStG),
- die Pensionszusage schriftlich erteilt ist (§ 6a I Nr. 3 EStG).
Pensionsrückstellungen Wahlrecht
Beachte auch, dass die Pensionsrückstellung erstmals dann gebildet werden darf,
- vor Eintritt des Versorgungsfalls
$\ \Rightarrow $ für das Wirtschaftsjahr, in dem die Pensionszusage erteilt wird,
$\ \Rightarrow $ frühestens jedoch für das Wirtschaftsjahr, bis zu dessen Mitte der Pensionsberechtigte das 27. Lebensjahr vollendet hat (§ 6a II Nr. 1 EStG) - nach Eintritt des Versorgungsfalls
$\ \Rightarrow $ für das Wirtschaftsjahr, in dem der Versorgungsfall eintritt (§ 6a II Nr. 2 EStG).
Beispiele
Beispiel
Die Trulla-AG erteilt im Jahre 2010 dem Mitarbeiter Michael Coldetto schriftlich eine Pensionszusage. Michael wurde am 31.5.1984 geboren. In welchem Jahr kann die Pensionszusage erstmals passiviert werden?
Michael wurde am 31.5.1984 geboren und feiert folglich am 31.5.2010 seinen 26. Geburtstag. Sein 27. Lebensjahr vollendet er am 30.5.2011 um 24 Uhr. Die Trulla-AG kann also erstmals im Jahre 2011 die Pensionszusage passivieren.
Beispiel
Die Trulla-AG erteilt im Jahre 2010 dem Mitarbeiter Bernard Bonk schriftlich eine Pensionszusage. Bernd wurde am 31.8.1983 geboren. In welchem Jahr kann die Pensionszusage erstmals passiviert werden?
Bernd wurde am 31.8.1983 geboren und feiert folglich am 31.8.2010 seinen 27. Geburtstag. Er beendet sein 27. Lebensjahr folglich im zweiten (!) Halbjahr des Jahres 2010. Die Trulla-AG kann deshalb die Pensionszusage auch hier erst im Jahre 2011 passivieren.
Beispiel
Die Trulla-AG erteilt im Jahre 2010 dem Mitarbeiter Cäsar Cäsarius schriftlich eine Pensionszusage. Cäsar wurde am 31.5.1983 geboren. In welchem Jahr kann die Pensionszusage erstmals passiviert werden?
Cäsar feiert in der ersten Hälfte des Jahres 2010 seinen 27. Geburtstag und beendet also in der ersten Hälfte des Jahres sein 27. Lebensjahr. Damit kann die Trulla-AG in 2010 die Pensionrückstellung ansetzen.
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