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Konzernabschluss nach IFRS - Vereinheitlichung von Ansatz, Ausweis und Bewertung

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Konzernabschluss nach IFRS

Vereinheitlichung von Ansatz, Ausweis und Bewertung

Nach IFRS 10.19 sollen Konzernabschlüsse auf Basis einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für gleiche (und weitgehend gleiche) Transaktionen und Ereignisse unter ähnlichen Umständen erstellt werden.

Dies hat zur Folge, dass im Falle der Verwendung abweichender Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für gleiche (und weitgehend gleiche) Transaktionen und Ereignisse innerhalb der in den Konsolidierungskreis einzubeziehenden Konzernunternehmen Bilanzierungs- und Bewertungsanpassungen erfolgen müssen, sodass die im Konzernabschluss zusammengefassten Daten auf einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für gleiche (und weitgehend gleiche) Transaktionen und Ereignisse beruhen siehe hierzu IFRS 10 Anhang B 87.

Erfordern jedoch sachlich gerechtfertigte Gründe im Umfeld eine unterschiedliche Bilanzierung und Bewertung gleicher Sachverhalte, so muss diesen Faktoren entsprechend Rechnung getragen werden.

Beispielsweise kann die Nutzungsdauer von identischen Sachanlagen innerhalb eines Konzerns abweichen, wenn die Nutzungsdauer dieser Sachanlagen von unterschiedlichen fertigungsbezogenen Nutzungsbedingungen (z. B. Zwei- oder Drei-Schichtbetrieb, Fertigungstyp) oder von unterschiedlichen klimatischen Gegebenheiten (z. B. Temperaturschwankungen, Luftfeuchtigkeit) abhängt.

Bevor die Konsolidierung erfolgen kann, muss der Ansatz und die Bewertung vereinheitlicht werden. Die sog.

  • Handelsbilanz I (also der Einzelabschluss des Konzernunternehmens) wird in die

überführt. Bei dieser Handelsbilanz II handelt es sich um den Einzelabschluss, der aber angepasst wurde auf die Regeln des Ansatzes und der Bewertung der Mutter.

Methode

Hier klicken zum AusklappenDie Handelsbilanz II ist damit eine dem Rechnungslegungszweck der Mutter angepasster zweiter Abschluss.

Wir werden bei den Konsolidierungsmaßnahmen folgendes Schema immer wieder verwenden:

Posten

Mutter

Tochter

(HB II)

Summen-   bilanz

Konsoli-  dierung

Konzern-    bilanz

 

A

P

A

P

A

P

S

H

A

P

restl. Anlagevermögen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Geschäfts- oder Firmenwert

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Umlaufvermögen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gezeichnetes Kapital

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Rücklagen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Jahresüberschuss

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Rückstellungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verbindlichkeiten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Summe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hierbei ist wichtig, dass wir bei der Tochter dann schon die Handelsbilanz II meinen (und dann noch evtl. vorhandene stille Reserven auflösen), nicht etwa die Handelsbilanz I.

Im folgenden müssen wir deshalb die relevanten Aspekte aus dem Einzelabschluss wiederholen, nämlich

  • Ansatz - was kommt in eine Bilanz? und
  •  Bewertung - in welcher Höhe kommt etwas in die Bilanz?

Methode

Hier klicken zum AusklappenZunächst muss die Frage beantwortet werden, ob (!) eine Sache in die Bilanz kommt (Bilanzierung), danach die Frage, an welcher Stelle sie in die Bilanz gelangt (sofern die Antwort auf die erste Frage „ja“ war) (Frage des Ausweises). Alsdann geht es darum, in welcher Höhe die Sache in die Bilanz kommt (Frage der Bewertung).