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Bilanz nach Steuerrecht - Tilgungsdarlehen

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Bilanz nach Steuerrecht

Tilgungsdarlehen

Im Folgenden gehen wir auf Tilgungsdarlehen ein. Wenn eine Verbindlichkeit in gleichen Jahresraten getilgt wird (= Tilgungsdarlehen), so erfolgt das Abzinsen mittels der Vervielfältiger aus der Anlage 9a zu § 13 BewG.

Berechnung des Tilgungsdarlehens nach folgender Formel

Methode

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  1. Ermittle, wie viel Euro in einem Jahr insgesamt getilgt werden. Wenn monatsweise getilgt wird, so multipliziere die Monatstilgungen mit 12. Sollte quartalsweise getilgt werden, so multipliziere die Quartalstilgungen mit 4 usw. Man erhält den sog. Jahreswert der Verbindlichkeit.
  2. Schlage den Vervielfältiger aus Anlage 9a zu § 13 BewG nach.
  3. Errechne den Bilanzwert der Verbindlichkeit, indem man den Jahreswert der Verbindlichkeit mit dem entsprechenden Vervielfältiger multipliziert.