Inhaltsverzeichnis
Im Folgenden gehen wir auf Tilgungsdarlehen ein. Wenn eine Verbindlichkeit in gleichen Jahresraten getilgt wird (= Tilgungsdarlehen), so erfolgt das Abzinsen mittels der Vervielfältiger aus der Anlage 9a zu § 13 BewG.
Berechnung des Tilgungsdarlehens nach folgender Formel
Methode
- Ermittle, wie viel Euro in einem Jahr insgesamt getilgt werden. Wenn monatsweise getilgt wird, so multipliziere die Monatstilgungen mit 12. Sollte quartalsweise getilgt werden, so multipliziere die Quartalstilgungen mit 4 usw. Man erhält den sog. Jahreswert der Verbindlichkeit.
- Schlage den Vervielfältiger aus Anlage 9a zu § 13 BewG nach.
- Errechne den Bilanzwert der Verbindlichkeit, indem man den Jahreswert der Verbindlichkeit mit dem entsprechenden Vervielfältiger multipliziert.
Weitere Interessante Inhalte zum Thema
-
Darlehensarten
Vielleicht ist für Sie auch das Thema Darlehensarten (Geldverkehr) aus unserem Online-Kurs Buchführung interessant.
-
Kostenträgerstückrechnung - Aufgabe
Vielleicht ist für Sie auch das Thema Kostenträgerstückrechnung - Aufgabe (Kostenträgerrechnung) aus unserem Online-Kurs Kosten- und Leistungsrechnung interessant.
-
Definition Oligopol
Vielleicht ist für Sie auch das Thema Definition Oligopol (Monopol und Oligopol) aus unserem Online-Kurs Mikroökonomie interessant.
-
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
Vielleicht ist für Sie auch das Thema Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (Schuldenkonsolidierung) aus unserem Online-Kurs Konzernabschluss IFRS interessant.