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Buchführung - sonstige Verbindlichkeiten

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Buchführung

sonstige Verbindlichkeiten

Als sonstige Verbindlichkeit verbucht man einen Aufwand, der in der ablaufenden Periode entstanden ist, den man aber erst in der nächsten Periode bezahlt. Im Gegensatz zu den Rückstellungen, zu denen wir im nächsten Punkt kommen, sind hier die Höhe der Verbindlichkeit und das Fälligkeitsdatum bekannt! Wie die sonstigen Forderungen gehören die sonstigen Verbindlichkeiten zur antizipativen Abgrenzung; sie sind keine Rechnungsabgrenzungsposten im Sinne des § 250 HGB, sondern werden in der Bilanz unter den Verbindlichkeiten ausgewiesen.

Beispiel zu den sonstigen Verbindlichkeiten

Beispiel

Unternehmer U muss im Januar die Darlehenszinsen in Höhe von 2.000 € für das abgelaufene Jahr zahlen. Er bucht also am 31.12.:

Zinsaufwendungen2.000ansonstige Verbindlichkeiten2.000

Wenn er nun im Januar die Zinsen zahlt, bucht er:

sonstige Verbindlichkeiten2.000anBank2.000

Merke

sonstige Verbindlichkeiten
- antizipative Abgrenzung
- Aufwand entsteht, Zahlung in Folgeperiode
- Höhe und Fälligkeitsdatum bekannt