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Rückstellungen sind genauso zu behandeln wie sonstige Verbindlichkeiten, der Unterschied liegt nur darin, dass die Höhe sowie das Fälligkeitsdatum der Verbindlichkeit nicht bekannt ist! Die Höhe muss also geschätzt werden!
Entstehen können diese Verbindlichkeiten beispielsweise durch ungewisse Verbindlichkeiten wie Steuernachzahlungen oder Prozesskosten, Garantieverpflichtungen, Instandhaltungskosten, Pensionsrückstellungen etc. In der Bilanz werden die Rückstellungen als Schulden ausgewiesen!
Beispiel zu den Rückstellungen
Beispiel
Steueraufwendungen | 15.000 | an | Rückstellungen | 15.000 |
Im Februar erhält U nun einen Bescheid vom Finanzamt. Nun gibt es drei Möglichkeiten:
1. Die Schätzung war richtig und die Steuernachzahlung beträgt 15000€.
Rückstellungen | 15.000 | an | Bank | 15.000 |
2. Die Steuernachzahlung ist höher als geschätzt.
Rückstellungen | 15.000 | an | Bank | 17.000 |
periodenfremde Aufwendungen | 2.000 |
3. Die Steuernachzahlung ist niedriger als geschätzt.
Rückstellungen | 15.000 | an | periodenfremde Erträge | 5.000 |
Bank | 10.000 |
Merke
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