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Buchführung - Rückstellungen

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Buchführung

Rückstellungen

Inhaltsverzeichnis

Rückstellungen sind genauso zu behandeln wie sonstige Verbindlichkeiten, der Unterschied liegt nur darin, dass die Höhe sowie das Fälligkeitsdatum der Verbindlichkeit nicht bekannt ist! Die Höhe muss also geschätzt werden!
Entstehen können diese Verbindlichkeiten beispielsweise durch ungewisse Verbindlichkeiten wie Steuernachzahlungen oder Prozesskosten, Garantieverpflichtungen, Instandhaltungskosten, Pensionsrückstellungen etc. In der Bilanz werden die Rückstellungen als Schulden ausgewiesen!

Beispiel zu den Rückstellungen

Beispiel

Hier klicken zum AusklappenUnternehmer U muss irgendwann im nächsten Jahr Steuern für die vergangene Periode bezahlen. Er weiß noch nicht genau, wie viel das sein wird, schätzt aber auf 15 000€. Er bucht am 31.12.:

Steueraufwendungen15.000anRückstellungen15.000

Im Februar erhält U nun einen Bescheid vom Finanzamt. Nun gibt es drei Möglichkeiten:
1. Die Schätzung war richtig und die Steuernachzahlung beträgt 15000€.

Rückstellungen15.000anBank15.000

2. Die Steuernachzahlung ist höher als geschätzt.

Rückstellungen15.000anBank17.000
periodenfremde Aufwendungen2.000

3. Die Steuernachzahlung ist niedriger als geschätzt.

Rückstellungen15.000anperiodenfremde Erträge5.000
Bank10.000

Merke

Hier klicken zum AusklappenRückstellungen - antizipative Abgrenzung - Aufwand entsteht, Zahlung in Folgeperiode - Höhe und Fälligkeitsdatum unbekannt