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Buchführung - Pauschalwertberichtigungen

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Buchführung

Pauschalwertberichtigungen

Im täglichen Geschäftsleben eines Unternehmens kommt es vor, dass scheinbar sichere Forderungen aufgrund irgendwelcher Umstände schließlich doch nicht bezahlt werden können. Deshalb werden die Forderungen aus LuL am Ende eines Geschäftsjahres pauschalwertberichtigt. Diese Wertberichtigung liegt in einem Bereich zwischen 3% und 7% des Nettowertes der Forderungen.
Bevor man jedoch die Pauschalwertberichtigung ausrechnet, muss man zunächst die Mehrwertsteuer vom Gesamtforderungsbestand abziehen sowie die schon einzelwertberichtigten Forderungen. Von diesem Betrag errechnen sich dann die 3-7%, die man wieder indirekt auf das Konto Pauschalwertberichtigung auf Forderungen (PWB) bucht und abschreibt.

Das ganze funktioniert genau wie bei der EWB, man muss jedoch darauf achten, dass man, falls tatsächlich eine der sicheren Forderungen (teilweise) ausfällt, den schon pauschalwertberichtigten Betrag beachtet. Wenn der Forderungsausfall geringer ist als die 3-7% der Forderung, bucht man die Differenz als sonstigen betrieblichen Ertrag , wenn er höher als die 3-7% ist als sonstigen betrieblichen Aufwand .

Merke

  • indirekte Abschreibung über Konto „PWB auf Forderungen“
  • funktioniert genau wie die EWB
  • bei Ausfall einer Forderung den schon über die Pauschalwertberichtigung abgeschriebenen Betrag beachten!