ZU DEN KURSEN!

Bilanz nach Steuerrecht - Pauschalwertberichtigung auf Forderungen

Kursangebot | Bilanz nach Steuerrecht | Pauschalwertberichtigung auf Forderungen

Bilanz nach Steuerrecht

Pauschalwertberichtigung auf Forderungen

Es existieren darüber hinaus allgemeine Risiken, die sämtliche Forderungen betreffen, wie z.B. das allgemeine Kreditrisiko als allgemeines Ausfallrisiko bei Konjunkturabschwächungen. Diese allgemeinen Risiken werden durch die sog. PauschalWertberichtigung auf Forderungen berücksichtigt. Dabei wird der gesamte Forderungsbestand, abzüglich der bereits einzelwertberichtigten Forderungen, prozentual reduziert.

Expertentipp

Hier klicken zum AusklappenBei Einzelwertberichtigungen werden spezielle Risiken pauschal ermittelt. Man reduziert also in einem ersten Schritt einzelne Forderungen mit diesem Prozentsatz. Allgemeine Risiken werden in einem zweiten Schritt durch die Pauschalwertberichtigung angesetzt.

Einzel- und Pauschalwertberichtigungen sind also eine indirekte Art der Abschreibung. Bei den direkten Abschreibungen lautet der Buchungssatz

Merke

Hier klicken zum AusklappenAbschreibungen auf Forderungen an Forderungen

Bei der indirekten Abschreibung, d.h. bei Einzel- und Pauschalwertberichtigungen, ist der Buchungssatz hingegen

Merke

Hier klicken zum AusklappenAbschreibungen auf Forderungen an Wertberichtigungen

Das Konto Wertberichtigungen ist ein passives Bestandskonto. Die indirekte Abschreibung in Form der Wertberichtigungen wird dem Grundsatz der Bilanzklarheit besser gerecht als die direkte Form der Abschreibung. Dies liegt daran, dass der Bestand der Forderungen am Bilanzstichtag in voller Höhe ausgewiesen wird (so als bestünde kein Zweifel an der Werthaltigkeit) und dadurch mit dem Rechtsanspruch übereinstimmend.

Auf der anderen Seite weist die Wertberichtigung die Höhe des erwarteten Verlustes auf. Dadurch hat der externe Bilanzleser einen besseren Überblick, weil durch eine direkte Abschreibung nicht offenkundig würde, welche Risiken für die Forderungen bestehen.