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Buchführung - Sozialversicherungsbeiträge

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Buchführung

Sozialversicherungsbeiträge

Für das in diesem Abschnitt verwendete Beispiel sind wir nach Abzug der Steuern von 3.000 € brutto bei einer Steuerbelastung von 749,10 € (24,97 %) angelangt, d.h. die 3.000 € brutto haben sich bereits um 749,10 € Steuern auf 2.250,90 € reduziert.

Da die meisten Arbeitnehmer in Deutschland (mit Ausnahme von Selbstständigen) jedoch sozialversicherungspflichtig sind, zieht der Arbeitgeber vom Arbeitslohn die Sozialversicherungsbeiträge direkt vom Bruttolohn ab und überweist diese Beträge an den jeweiligen Sozialversicherungsträger.

Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung und seit 1995 die Pflegeversicherung werden durch Beiträge der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten finanziert.
Diese Beiträge hat der Arbeitnehmer aber nicht allein von seinem Bruttolohn zu zahlen. Vielmehr teilt er sich die Belastung gleichmäßig ("paritätisch") mit dem Arbeitgeber, der folglich letztendlich höhere Lohnkosten zu tragen hat, als das der Bruttolohn zuerst vermuten lassen würde.

Die unterschiedlichen Beitragssätze 

Die Höhe der Beiträge errechnet sich prozentual aus dem Bruttoeinkommen. Die Beitragssätze werden jährlich neu festgelegt. Die genannten Werte dienen daher nur als Beispiel. (Bei der Pflegeversicherung wären Abweichungen z.B. in Sachsen sowie bei Kinderlosen zu berücksichtigen; Krankenkassenbeiträge unterscheiden sich je nach Krankenkasse aufgrund der kassenindivduellen Zusatzbeiträge.)

Beispiel

  1. Krankenversicherung 14,6 % + Zusatzbeitrag 0,9 % (paritätisch)
  2. Pflegeversicherung 3,05 % (paritätisch) (Beitragszuschlag für Kinderlose: 0,25% (wird nur vom Arbeitnehmer getragen); Besonderheit in Sachsen: •Arbeitnehmer: 2,025 % •Arbeitgeber: 1,025%)
  3. Rentenversicherung 18,7 % (paritätisch)
  4. Arbeitslosenversicherung 3 % (paritätisch)

Beispiel zur Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge

In unserem Beispiel mit einem Bruttolohn von 3.000 € ergibt sich für den Arbeitnehmer eine zusätzliche Belastung von:

Beispiel

1. Krankenversicherung 465 € - Arbeitnehmeranteil: 232,5 €
Rechnung: 3.000 € * 0,146 = 438 € und 3.000 € * 0,009 = 27 € 


2. Pflegeversicherung 91,50 € - Arbeitnehmeranteil: 45,75 €
Rechnung: 3.000 € * 0,0305 = 91,50 € (Annahme: Der Arbeitnehmer hat Kinder)

3. Rentenversicherung 561 € - Arbeitnehmeranteil: 280,50 €
Rechnung: 3.000 € * 0,187 = 561 €

4. Arbeitslosenversicherung 90 € - Arbeitnehmeranteil: 45 €
Rechnung: 3.000 € * 0,03 = 90 €

Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung: 603,75 € (20,125 % vom Bruttogehalt)
Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung: 603,75 €

Wir können nun beispielhaft das Nettoeinkommen berechnen. Es ergibt sich nach Abzug aller Steuern und den Arbeitnehmeranteilen an den Sozialversicherungsbeiträgen vom Bruttoeinkommen:

Beispiel

3.000,00 € - 749,10 € (24,97 %) - 603,75 € = 1.647,15 € (54,905 %)

Den Arbeitnehmer in unserem Beispiel trifft somit eine Belastung durch Steuern und Beiträge in Höhe von 45,095 %.

Aus der Parität der Finanzierung der Sozialversicherungen ergibt sich, dass der Arbeitgeber Beiträge in der gleichen Höhe der vom Arbeitnehmer geleisteten Beiträge abführen muss. Diese 603,75 € erhöhen die Kosten, die der Arbeitnehmer für ihn bedeutet, von 3.000 € auf 3.603,75 €.