Inhaltsverzeichnis
Aus dem Inventar wird die Bilanz abgeleitet. Die Bilanz wird definiert als eine Gegenüberstellung von Vermögenswerten und Vermögensquellen eines Wirtschaftssubjekts - also eines Unternehmens oder einer Körperschaft. Die verschiedenen Vermögensquellen (Fremd-, Eigenkapital, ...) werden wir später kennen lernen.
Die beiden Seiten der Bilanz - Aktiva und Passiva
Beide "Seiten" der Bilanz sind ausgeglichen und "halten sich die Waage". Bilanz leitet sich aus dem italienischen ab. Bilanz, ital. la bilancia = Waage
Sie klärt somit den Bilanzleser darüber auf,
- um welche Art der Vermögenswerte es sich handelt und
- woher die finanziellen Mittel dafür stammen.
Hinweis
- Um was für Vermögenswerte handelt es sich? (Aktiva)
- Woher stammen die finanziellen Mittel? (Passiva)
Wir geben nun diesen beiden Gruppierungen übergeordnete Namen: Aktiva und Passiva .
In Bezug auf die Aktivseite (=Aktiva) wird danach gefragt, wofür die vorhandenen Mittel verwendet werden. Die Passivseite (=Passiva) hingegen fragt danach, woher die Mittel kommen.
Merke
- Aktiva (stehen in der Bilanz links) = Die Mittelverwendung
- Passiva (stehen in der Bilanz rechts) = Die Mittelherkunft
Mit diesen Einteilungskriterien in der Hand lassen sich die Posten, die wir in einem vorherigen Abschnitt bereits gelernt haben, relativ leicht einer der beiden Seiten zuordnen. Dies wird uns in den folgenden Abschnitten beschäftigen.
Auf der Aktivseite ist das Vermögen nach dem Grad der Liquidierbarkeit (Möglichkeit zu Geld zu machen) und auf der Passivseite die Schulden ihrer Dringlichkeit nach geordnet.
Merke
- Linke Bilanzseite = rechte Bilanzseite
- Summe der Aktiva = Summe der Passiva
Wann ist die Bilanz aufzustellen? (§ 264 I HGB)
Kapitalgesellschaften haben in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahrs die Bilanz für das vergangene Geschäftsjahr aufzustellen. Kleine Kapitalgesellschaften innerhalb der ersten sechs Monate des Geschäftsjahres.
Vertiefung
Welche Funktionen erfüllt die Bilanz?
Die Bilanz liefert verbindliche Informationen über Vermögen und Schulden eines Unternehmens. Somit erfüllt die Bilanz eine Dokumentationsfunktion. Sie ist gem. § 264 I HGB handelsrechtlich relevant und der sog. Bilanzgewinn darüber hinaus steuerliche Bemessungsgrundlage. Damit ist die zweite Funktion, die die Bilanz erfüllt, die Gewinnermittlungsfunktion. Mit ihr lässt sich das Eigenkapitel zu Beginn des Geschäftsjahres mit dem Kapital am Ende des Jahres vergleichen.
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