Inhaltsverzeichnis
Wir haben oben gelernt, dass sich die Bilanz in eine Aktiv- und eine Passivseite aufgliedert. Auf der Aktivseite der Bilanz befindet sich eine Auflistung der Mittelverwendung und auf der Passivseite die Vermögensquellen (die Mittelherkunft).
Das Eigenkapital, dem wir uns jetzt zuwenden, ist eine Vermögensquelle des Unternehmens. Der Eigentümer des Unternehmens verwendet beispielsweise eigenes Kapital als Vermögensquelle des Unternehmens, das - etwa in Form einer Privateinlage - das Eigenkapital erhöht. Somit lässt sich also verstehen, weswegen das Eigenkapital auf die Passivseite der Bilanz gehört.
Stellt der Eigentümer z.B. privates Geld (Privatvermögen wird Umlaufvermögen) seinem Einzelunternehmen zur Verfügung, dann steigt das Vermögen des Unternehmens (weil sich das Bankkonto auf der Aktivseite erhöht) sowie das Eigenkapital (weil Zugang auf dem Privatkonto auf der Passivseite).
Privateinlagen und Privatentnahmen
Durch diesen Vorgang, den man Privateinlage nennt, werden also Aktiv- und Passivseite verändert und in ihrem Bestand vermehrt (Bilanzverlängerung).
(Siehe auch Abbildung in Gabele/Meyer S.63. ISBN: 3486272438).
Analog hierzu reduzieren Privatentnahmen die Aktiv- und Passivseite (Bilanzverkürzung). Anhand einer Geldentnahme wird dies deutlich: Die Entnahme des Geldes führt zu der Abnahme des Umlaufvermögens (Bankkonto oder Kasse) und der Abnahme des Eigenkapitals auf der Passivseite.
Beispiele für Bilanzverlängerung und Bilanzverkürzung bei Privateinlage und Privatentnahme
Neben diesen Entnahmen oder Einlagen durch beispielsweise die Eigentümer der Unternehmung, wird das Eigenkapital auch durch den Unternehmenserfolg innerhalb einer Geschäftsperiode beeinflusst. Erzielt das Unternehmen beispielsweise einen Gewinn und verbleibt dieser im Unternehmen, so kommt es zu einer dem Gewinn entsprechenden Erhöhung des Eigenkapitals.
Hinweis
Funktion des Eigenkapitals
Die Analyse des Eigenkapitals lässt also zwei zentrale Schlüsse zu:
- Durch den Vergleich der Bestände des Eigenkapitals zum Anfang und Ende des Jahres kann der Unternehmenserfolg ermittelt werden (Eigenkapitaldifferenz, Vermögensvergleich, Eigenkapitalvergleich, Kapitalvergleich). Dies gilt selbstverständlich nur dann, wenn es während des Geschäftsjahres nicht zu Privateinlagen bzw. Privatentnahmen gekommen ist.
- Hierin liegt die zweite Funktion des Eigenkapitals – es nimmt Privateinlagen und Privatentnahmen auf (im Unterkonto "Privatkonto").
Wie oben beschrieben wird deutlich, dass zwischen privaten und unternehmerischen Vorgängen scharf getrennt werden muss. Soll beispielsweise der Unternehmenserfolg ermittelt werden, dann müssen Privateinlagen und -entnahmen der Periode herausgerechnet werden.
Merke
Weitere interessante Inhalte zum Thema
-
Abschreibung gebrauchter Wirtschaftsgüter bei Privateinlage und Privatentnahme
Vielleicht ist für Sie auch das Thema Abschreibung gebrauchter Wirtschaftsgüter bei Privateinlage und Privatentnahme (Bewertung) aus unserem Online-Kurs Bilanz nach Steuerrecht interessant.
-
Abschreibung von Immobilien bei Privatentnahmen
Vielleicht ist für Sie auch das Thema Abschreibung von Immobilien bei Privatentnahmen (Bewertung) aus unserem Online-Kurs Bilanz nach Steuerrecht interessant.