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Beim Passivtausch sind durch einen Geschäftsvorfall zwei Passivposten betroffen. Analog zum Aktivtausch wird durch ihn die eine Bilanzposition erhöht, während die andere Bilanzposition um denselben Betrag verringert wird. Die gesamte Bilanzsumme bleibt auch hier unverändert.

Merke

Bei einem Passivtausch sind
  • durch einen Geschäftsvorgang mindestens zwei Passivposten betroffen und
  • die Bilanzsumme bleibt unverändert.

Beispiel

Ein Unternehmen hat am 01.04. Stahl für 100.000 Euro auf Ziel gekauft. Bereits gebucht wurde:
  • "Waren" nehmen um 100.000 Euro zu, 
  • "Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen" nehmen um 100.000 Euro zu.
Der Lieferant gewährt nachträglich (am 10.04.) ein kurzfristiges Darlehen (d.h. aus den Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung wird eine Darlehensschuld). Das ergibt in Bezug auf die Passivkonten:
  • Der Passivposten „Darlehensschulden“ nimmt um 100.000 Euro zu,
  • der Passivposten “Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen“ um 100.000 Euro ab.

Hinweis

Zwei Passivposten sind betroffen – der eine nimmt ab, der andere zu (Gesetzmäßigkeit der Bilanz), man spricht von einem Passivtausch.

Schauen wir uns nun die Vorgänge beim Passivtausch noch in einem Video an: