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Unter liquiden Mittel bzw. flüssigen Mittel wird die Barmittel eines Unternehmens, also jene Mittel die unmittelbar flüssig gemacht werden können, verstanden. Diese werden auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen. Zu den liquiden Mitteln zählen nach § 266 HGB Kassenbestände, Bankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks.
Ermittlung des Kassenbestandes
Der Kassenbestand kann zum einen rechnerisch ermittelt werden und zum anderen durch die Zählung des Bargeldbestandes in der Kasse. Zur rechnerischen Ermittlung des Kassenbestandes werden die Abgänge im Laufe des Geschäftsjahres vom Anfangsbestand abgezogen und die Zugänge hinzuaddiert. Es handelt sich bei der rechnerischen Methode um eine buchmäßigen Ermittlung des Kassenbestandes. Die körperliche Bestandsaufnahme erfolgt durch die Zählung des tatsächlich in der Kasse befindlichen Bargeldbestandes.
Ist die Differenz aus der körperlichen Bestandsaufnahme und der buchmäßigen Ermittlung nicht Null, entsteht entweder ein Kassenfehlbetrag (Manko) oder ein Kassenüberschuss. Besteht eine Differenz, wird als erstes versucht einen möglicherweise entstandenen Fehler bei der Zählung oder buchmäßigen Ermittlung zu ermitteln und beheben. Ist dies erfolgslos, wird die unaufgeklärte Differenz durch eine Buchung korrigiert. Bei einem Kassenfehlbetrag entsteht eine Aufwendung, bei einem Kassenüberschuss ein Ertrag.
Beispiel
Der Kassenfehlbetrag in Höhe von 800 € wird demnach als Aufwand gebucht:
Aufwand | an | Kasse | 800 € |
Beispiel
Der Kassenüberschuss in Höhe von 1.200 € wird als Ertrag gebucht:
Kasse | an | Ertrag | 1.200 € |
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