Inhaltsverzeichnis
Die Begriffe des Darlehensaufgeld und des Darlehensabgeld sind im Prinzip ganz einfach, wenn man die folgenden Grundbegriffe verstanden hat:
- Auszahlungsbetrag: Das Geld, das der Darlehensnehmer auf seinem Konto gut geschrieben bekommt.
- Nennbetrag: Der Betrag, auf den das Darlehen lautet.
- Rückzahlungsbetrag: Der Betrag, den der Darlehensnehmer an die Bank zurückzahlen muss.
- Darlehensaufgeld (auch Agio genannt):
Man muss der Bank mehr Geld zurückzahlen, als man bekommen hat. Also: Rückzahlungsbetrag ist größer als Auszahlungsbetrag/Nennbetrag!
Beispiel
Unternehmer U nimmt ein Darlehen über 100.000€ auf, muss aber 106.000€ zurückzahlen. Die Differenz in Höhe von 6.000 € ist ein Agio.
Merke
Beispiel
Unternehmer U nimmt ein Darlehen über 50.000€ auf, bekommt aber nur 47.000€ überwiesen. Die Differenz in Höhe von 3.000 € ist ein Disagio.
Außerdem gibt es noch eine Kombination aus Agio und Disagio, bei der der Darlehensnehmer weniger Geld bekommt, als er zurückzahlen muss. Gleichzeitig zahlt er aber mehr zurück, als der Nennbetrag lautet.
Behandlung des Agio und des Disagio
Das Agio/Disagio wird bei Fälligkeitsdarlehen wie ein Zins behandelt und gleichmäßig über die gesamte Darlehenslaufzeit verteilt, d.h. abgeschrieben. Bei Tilgungsdarlehen ist das zwar auch erlaubt, man kann es allerdings auch parallel zu der Tilgung degressiv (fallend) abschreiben. Das funktioniert nach der Zinsstaffelmethode, die auch schon beim Leasing benutzt wurde (--> Bildung der Summe der Jahre, Anteile ausrechnen).
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