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Die Wertpapiere des Umlaufvermögens zeichnen sich dadurch aus, dass sie zur Veräußerung oder als kurzfristige Liquiditätsreserve bestimmt sind. Wichtig ist hierbei, dass sie nicht bestimmt sind dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen (= Wertpapiere des Anlagevermögens). Die Wertpapiere können entweder dem Handelsbestand (z.B. Handel mit Kunden) oder der Liquiditätsreserve (zinsbringende Anlage liquider Mittel) zugerechnet werden.
Bewertung von Wertpapieren
Für die Bewertung der Wertpapiere des Umlaufvermögens gilt das strenge Niederstwertprinzip. Das bedeutet, dass bei voraussichtlicher oder dauerhafter Wertminderung auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben werden muss (§ 253 Abs. 4 HGB).
Beispiel
(a) 45 €
(b) 35 €.
(a) Der Kurs am Bilanzstichtag ist höher als der Erwerbskurs. Es liegt somit ein nicht realisierter Gewinn vor. Aufgrund des strengen Niederstwertprinzip darf dieser nicht ausgewiesen werden. Der Erwerbskurs muss beibehalten werden und die Wertpapiere müssen mit 40.000 € in der Bilanz angesetzt werden.
(b) Der Kurs am Bilanzstichtag ist niedriger als der Erwerbskurs. Es liegt also ein nicht realisierter Verlust vor. Aufgrund des strengen Niederstwertprinzip müssen nicht realisierte Kursverluste berücksichtigt werden. Es muss eine außerplanmäßige Abscheibung in Höhe von 5.000 € (= (40-35) *1.000) vorgenommen werden. Die Wertpapiere werden mit 35.000 € in der Bilanz angesetzt.
Merke
Durchschnittskurs
Es besteht desweiteren die Möglichkeit die Aktien zu einem Durchschnittskurs (anstelle des Erwerbskurses) zu bewerten. Durchschnittskurse werden zur Vereinfachung angewandt, denn über das Geschäftsjahr werden Wertpapiere zu unterschiedlichen Kursen gekauft und verkauft.
Beispiel
Das Unternehmen XY tätigt im Laufe des Geschäftsjahres folgende Wertpapierein- und verkäufe:
Datum | Kurs | Menge | Kurswert |
Einkauf | |||
05.04. | 48,00 | 500 | 24.000 € |
10.09. | 45,00 | 150 | 6.750 € |
25.11. | 55,00 | 200 | 11.000 € |
Summe | 850 | 41.750 € | |
Verkauf | |||
11.10. | 58,00 | 500 |
Der Kurs am Bilanzstichtag beträgt 48,00 €.
Der Durchschnittserwerbskurs liegt bei 49,12 € (= 41.750 / 850). Am Ende des Geschäftsjahres besitzt das Unternehmen noch 350 (= 850 - 500) Wertpapiere mit einem Kurswert von 17.192 € (= 350 * 49,12). Dadurch, dass der Kurs am Bilanzstichtag geringer ist als der Durchschnittserwerbskurs, muss eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von 392 € (= (49,12 - 48) * 350) durchgeführt werden. Die Wertpapiere werden mit 16.800 € (= 17.192 - 392) in der Bilanz angesetzt.
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