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Externes Rechnungswesen - Vorüberlegungen

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Externes Rechnungswesen

Vorüberlegungen

Die Bilanz, die von den verpflichteten Unternehmen veröffentlicht werden, ist, wie schon oben geschrieben, in einer Form, die nicht vergleichbar ist, da es sehr viele Parameter gibt, bei denen die Unternehmen Jahresabschlusspolitische Maßnahmen vornehmen können.

Daher müssen am Jahresabschluss verschiedene Änderungen vorgenommen werden, die wir hier in 3 verschiedene Kategorien einteilen wollen.

Hinweis

  1. Zuerst müssen bestimmte ausgewiesene Bilanzpositionen eliminiert werden. Sie verschwinden also absolut aus der Bilanz und werden an keiner anderen Stelle wieder eingebracht. Dies wird zumeist bei solchen Positionen angewandt, bei denen ein Aktivierungswahlrecht besteht. Man wertet die Bilanz also hier so, dass die Unternehmen untereinander, bzw. ein Unternehmen in mehreren Jahren, niemals vom Aktivierungswahlrecht gebraucht gemacht hat.  (Eliminierung)
  2. Danach müssen Umgruppierungen vorgenommen werden, um eine wirtschaftliche Orientierung in die Bilanz zu bringen. Da die HGB-Bilanz eine sehr juristische Ausrichtung hat, wird hiermit eine Notwendige Korrektur vorgenommen. (Umgruppierung)
  3. Anschließend müssen noch einige Einzelpositionen aggregiert werden, um Übersichtlichkeit und Einheitlichkeit zu gewährleisten. (Aggregation)

Darüber hinaus gibt es noch eine 4. Kategorie, die allerdings nur selten von Analysten genutzt werden kann. Liegen den Analysten aber zusätzlich relevante Informationen vor, kann er/sie noch Erweiterungen vornehmen.