Das externe Rechnungswesen hat folgende Funktionen
- Dokumentationsfunktion
- Informationsfunktion
- Ausschüttungsbemessungsfunktion
Die Dokumentationsfunktion dient dazu, alle wirtschaftlich relevanten Vorgänge (so genannte „Geschäftsvorfälle") zu erfassen, damit sie später nachvollzogen werden können. Das externe Rechnungswesen beruht demnach auf der kaufmännischen Buchhaltung. Aus ihr wird der handelsrechtliche Jahresabschluss durch jährliche Zusammenstellung aller dokumentierten Geschäftsvorfälle am Ende eines Geschäftsjahres abgeleitet. Die Dokumentationsfunktion ist Voraussetzung für die Informationsfunktion.
Die Informationsfunktion dient dazu, die Informationsdefizte des Jahresabschlusses auszugleichen. Denn die Vermögens-, Finanz- und/oder Ertragslage des Unternehmens kann aufgrund der Anwendung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung bei der Erstellung des Jahresabschlusses nicht präzise abgebildet werden. Der § 264 HGB fordert für diesen Fall zusätzliche Angaben. Der Ausgleich der Informationsdefizite erfolgt vor allem durch den Anhang.
Die Ausschüttungsbemessungsfunktion dient der Ermittlung des Ausschüttungsbetrages an die Anteilseigner. Gewinnausschüttungen an Anteilseigner richten sich nach dem Gewinn im handelsrechtlichen Jahresabschluss. Da der Jahresabschluss mit Daten aus der Finanzbuchhaltung aufgestellt wird, kommt also der Buchhaltung auch eine Ausschüttungsbemessungsfunktion zu.
Weitere interessante Inhalte zum Thema
-
Funktionen mit zwei Variablen
Vielleicht ist für Sie auch das Thema Funktionen mit zwei Variablen (Grundlagen und Begriffe der Mikroökonomie) aus unserem Online-Kurs Mikroökonomie interessant.
-
Aufgaben des Konzernabschlusses
Vielleicht ist für Sie auch das Thema Aufgaben des Konzernabschlusses (Konzernabschluss nach IFRS) aus unserem Online-Kurs Konzernabschluss IFRS interessant.